Unverzichtbar - ein Protokoll zur Wohnungsübergabe

Mietrecht

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Protokoll zur Wohnungsübergabe sollten Sie bei jedem Auszug und Einzug in eine neue Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter anfertigen.

Hierbei wird die Wohnung zu Beginn und zum Ende eines Mietverhältnisses Raum für Raum besichtigt, und die Mängel werden in dem Übergabeprotokoll festgehalten.

Dies hat den Sinn, den tatsächlichen Zustand der Wohnung zu dokumentieren, sollte es später zu Streitigkeiten bezüglich eventuell zu beseitigender Schäden oder zu Renovierungsmaßnahmen kommen. Da der Mieter wie der Vermieter das Dokument unterschreiben, ist ein Protokoll zur Wohnungsübergabe das beste Beweismittel, um die Schuldfrage zu klären.

Auch wenn es mit einigem Aufwand einhergeht - man sollten nie auf ein Wohnungsübergabeprotokoll verzichten. Abgesehen von dem Zeitaufwand ist das Anfertigen des Übergabeprotokolls kostenlos.

Mieter und Vermieter sollten vorab einen Termin ausmachen und der Mieter, wenn es sich um den Auszug handeln, Sorge tragen, dass die Wohnung für die Übergabe »besenrein« vorbereitet ist. mietrecht-einfach.de/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -