Gericht weist Wasserklagen zurück

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Die Berliner Piratenfraktion ist mit ihrer Klage gegen die frühere Gewinngarantie bei den Wasserbetrieben gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof habe den Antrag zurückgewiesen, weil er nicht fristgerecht gestellt wurde, teilte das Gericht am Dienstag mit. In dem Verfahren ging es um eine vertragliche Regelung, die durch die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe inzwischen ohnehin überholt ist. Auch eine Klage von Grünen- und Piraten-Abgeordneten gegen die Kalkulationsgrundlage für die Wasserpreise wies das Gericht zurück.

Die Unternehmen RWE und Veolia hatten 1999 knapp die Hälfte der Wasserbetriebe vom Land gekauft. Der damalige schwarz-rote Senat räumte den Investoren eine Gewinngarantie ein, die aus Sicht von Kritikern Grund für lange überhöhten Wasserpreise ist. Die Piraten hielten diese Garantie für verfassungswidrig, weshalb die gesamten Verträge grundsätzlich hätten angegriffen werden können.

Inzwischen ist die Klage hinfällig geworden, da die Wasserbetriebe wieder komplett in Landeshand übergegangen sind. Im Jahr 2012 kaufte Berlin den RWE-Anteil von 24,95 Prozent für 658 Millionen Euro zurück, ein Jahr später den gleichen Anteil vom französischen Konzern und Umweltdienstleister Veolia für 590 Millionen Euro. dpa/nd

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