Karenzzeit ist kein Berufsverbot

Fabian Lambeck über die gebotene Auszeit für Ex-Minister

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

Wenn man der Vize-Regierungssprecherin Glauben schenken darf, dann hat Angela Merkel am Mittwoch ihrem Ex-Minister Dirk Niebel deutlich gemacht, dass sie es begrüßen würde, wenn er beim Wechsel in die Wirtschaft eine einjährige Karenzzeit einhielte. Alle Achtung, staunt da der Bürger. Die Regierungschefin, die 2013 ihren Staatsminister Eckart von Klaeden an den Daimler-Konzern verlor, zeigt Zähne. Doch aufmerksame Rechner werden feststellen, dass Niebel die von der Kanzlerin geforderte Frist durchaus einhält. Schließlich schied er im Dezember 2013 aus dem Amt und nimmt seine neue Tätigkeit beim Rüstungskonzern Rheinmetall offiziell erst 2015 auf.

Das dürfte ihn allerdings nicht daran hindern, bereits jetzt schon mal vorzufühlen, wer von seinen Kontakten auch zukünftig gesprächsbereit ist. Ungewollt macht die Regierungssprecherin so klar, dass die von der Großen Koalition angestrebte Karenzzeit von zwölf Monaten nicht ausreichend ist, wenn ein Minister als Lobbyist die Seiten wechseln will. Das mag die Freiheit seiner Berufswahl einschränken, jedoch hindert so eine gesetzlich vorgeschriebene Karenz keinen Minister daran, in seinen alten Beruf zurückzukehren. Sie soll lediglich verhindern, dass jemand mit seinem im Amt erworbenen Wissen hinterher Kasse macht. Niebel hatte es in seiner vorministeriellen Karriere übrigens zum Verwaltungsoberinspektor im Arbeitsamt gebracht.

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