Bolivien legalisiert Kinderarbeit
Bolivianische Kinder dürfen künftig schon mit zehn Jahren arbeiten
La Paz. In Bolivien dürfen Kinder künftig ab einem Alter von zehn Jahren arbeiten. Eine Woche nach der Abstimmung im Parlament unterzeichnete Vizepräsident Álvaro García Linera am Donnerstag ein Gesetz zum Schutz der Kinderrechte. Dieses erlaubt »unter außerordentlichen Umständen« die selbstständige Arbeit ab zehn Jahren und für einen Arbeitgeber ab zwölf. Sonst dürfen erst 14-Jährige arbeiten. Die maximale tägliche Arbeitszeit Minderjähriger wird auf sechs Stunden festgelegt.
Die Ausnahmen für die 14-Jahres-Grenze müssen von den Eltern und dem lokalen Kinder-Beauftragten bewilligt werden. Bolivien habe ein Gleichgewicht zwischen den internationalen Verträgen zum Kinderschutz und den traditionellen Arbeitsbedingungen in dem Andenland gesucht, erklärte García Linera.
In der vorangegangenen Diskussion hatte die Union arbeitender Kinder und Jugendlicher Boliviens (UNATSBO) gefordert, die in dem armen Land weit verbreitete Kinderarbeit zu legalisieren, damit der Staat die Minderjährigen besser schützen kann. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch kritisierte das Gesetz. Bolivien sei das einzige Land der Welt, das so jungen Kindern das Arbeiten erlaube.
Die Internationale Arbeitsorganisation ILO gibt für Kinderarbeit ein Mindestalter von 15 Jahren vor, das in Entwicklungsländern auf 14 Jahre herabgesetzt werden kann. Leichte Arbeiten, die nicht die Bildung und Gesundheit gefährden, sind in Entwicklungsländern nach der entsprechenden ILO-Konvention ab zwölf Jahren zulässig.
In Bolivien arbeiten nach Unicef-Angaben 850 000 Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 17 Jahren, das entspricht etwa 28 Prozent dieser Altersgruppe. Das Alter für die Strafmündigkeit Jugendlicher wird mit dem neuen Gesetz von 16 auf 14 Jahre gesenkt. dpa/nd
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