Bußgeld für Schwimmer?

Experte: Gemeinden können das Baden verbieten

  • Christopher Weckwerth
  • Lesedauer: 2 Min.

Greifswald. Rettungsorganisationen und Kommunen diskutieren nach mehreren tödlichen Badeunfällen vor allem an der Ostsee über die Einführung lokaler Schwimmverbote. Rechtlich wäre das nach Ansicht eines Experten möglich: »Die Gemeinden können Badeverbote erlassen«, sagte Frank Hardtke, Rechtsanwalt und Dozent an der Universität Greifswald, am Mittwoch. »Das wäre nicht anders als ein Parkverbot.«

Das Baden wäre in den Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Wer trotz Warnung und Verbot ins Wasser geht, müsste zum Beispiel mit einem Bußgeld rechnen. Die Gemeinden haben diese Möglichkeit aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung und weil es keine übergeordneten landesweiten Regelungen gibt, sagte Hardtke.

Bislang sind die roten Flaggen an Stränden, die vor hohen Wellen oder Strömungen warnen, nur Empfehlungen - auch wenn sie oft als Verbot bezeichnet werden. Der Landesreferent der DRK-Wasserwacht Mecklenburg-Vorpommern, Thomas Powasserat, forderte daher eine neue Handhabe. »Ein Verbot kann die Zahl der Unfälle reduzieren«, sagte er. »Wer bei roter Flagge ins Wasser geht, gefährdet nicht nur sein Leben, sondern auch das der Retter.«

Die Politik müsse dafür sorgen, dass das Badeverbot kommt. Schon im April habe die Wasserwacht MV mit dem Landesverband der Deutschen Lebens- und Rettungsgesellschaft (DLRG) ein Positionspapier an Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Birgit Hesse (SPD) übergeben, in dem Sanktionen für das Missachten der roten Flaggen gefordert wird. »Es hat sich aber nicht viel getan«, sagte Powasserat. »Die Vernunft der Leute zählt«, so der Bürgermeister von Kühlungsborn, Rainer Karl. Badetote gebe es leider jedes Jahr. »Wenn ich partout nicht auf die Warnungen hören will, muss ich ins Wasser gehen und ersaufen.« Ein Verbot sei kaum zu durchzusetzen: »Wer schwimmen geht, hat ja keinen Ausweis in der Badehose. Um die Person festzuhalten, müsste schon die Polizei kommen.«

Ähnlich sieht es die DLRG. »Wir wollen mit den Leuten reden, ihnen die Ursachen für die Beflaggung erklären«, sagte Sprecher Martin Janssen. »Mit Sanktionen bekommen wir auch nicht in den Griff, dass der eine oder andere überreagiert.« Das sei wie bei Radfahrern, die nicht verpflichtet sind, Helme zu tragen, obwohl das die Risiken verringern würde. Die DLRG betonte: »Leichtsinn, Übermut, schlechte Schwimmfähigkeit, Selbstüberschätzung und Unkenntnis über mögliche Gefahren sind die häufigsten Ursachen für tödliche Badeunfälle.«

Allein am vergangenen Wochenende waren in deutschen Gewässern etwa 20 Menschen ertrunken, teilweise trotz eindeutiger Warnhinweise. dpa

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