Erstmals Tarifvertrag für Taxifahrer

Ver.di und Berufsverband wollen eigenen Mindestlohn

  • Lesedauer: 2 Min.

München. Im deutschen Taxigewerbe soll erstmals in der Geschichte der Branche über einen bundesweiten Tarifvertrag verhandelt werden. Dabei wollen sich der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband, der etwa zwei Drittel der 33 000 Taxiunternehmen vertritt, und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf eigene Lohnuntergrenzen für die 200 000 angestellten Taxifahrer einigen, berichtete die »Süddeutsche Zeitung« am Donnerstag. Damit solle die Übergangsfrist beim gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ausgeschöpft werden.

»Wir hoffen, dass die Gespräche in der zweiten Augusthälfte beginnen, und haben das Ziel, bereits im September einen Abschluss zu erreichen«, sagte der Geschäftsführer des Taxiverbands, Thomas Grätz. Der Verband erweiterte jüngst seine Satzung, um als Arbeitgeberorganisation auftreten zu dürfen.

Die Tarifparteien in einzelnen Branchen können in einem bundesweiten Mindestlohn-Tarifvertrag regeln, die Bezahlung der Mitarbeiter bis Ende 2016 schrittweise an die neue gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro anzupassen. Dies sieht das von 2015 geltende Mindestlohngesetz vor. Taxifahrer gehören nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in Deutschland. Bezieht man die Wartezeiten mit ein, belaufen sich ihre Löhne im Durchschnitt auf weniger als sieben Euro pro Stunde, rund 87 Prozent gelten als Niedriglöhner.

Ver.di-Sprecherin Martina Sönnichsen bestätigte gegenüber »nd«, dass der junge Taxiarbeitgeberverband auf die Gewerkschaft zugegangen sei, Gesprächsbereitschaft signalisiert habe. Es gebe aber noch keinerlei Termine oder Vorgespräche, so Sönnichsen. Für ver.di dürften die Arbeitsbedingungen und damit manteltarifvertragliche Regelungen ganz oben auf der Tagesordnung stehen. Wie werden die Stand- und Wartezeiten auf den Stundenlohn angerechnet? Wie definiert sich darüber überhaupt eine Arbeitsstunde. All das sind offene Fragen, die es in erste Gesprächen zu klären gilt, bevor an einen Tarifvertrag zu denken ist. Dieser müsste überdies dann noch vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt werden, damit er bundesweit und für für alle TaxikutscherInnen gilt. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal