Innensenator verschärft Polizeigesetz

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Potenzielle Störer und Gewalttäter sollen in Berlin künftig bis zu vier Tagen vorbeugend in Polizeigewahrsam bleiben. Der Senat beschloss am Dienstag die Vorlage von Innensenator Frank Henkel (CDU). Bislang war der sogenannte Unterbindungsgewahrsam in der Hauptstadt auf maximal 48 Stunden begrenzt. Der Innensenator verwies auf die Regelung in Baden-Württemberg, wo der verbeugende Gewahrsam für bis zu 14 Tage verhängt werden kann.

Anliegen sei, die Polizei im Kampf gegen Kriminalität zu stärken, sagte Henkel. Die bisherige Berliner Regelung sei nicht ausreichend gewesen. Zahlen zur Häufigkeit von Unterbindungsgewahrsam werden laut Innenverwaltung aber nicht erhoben. Der Gewahrsam muss von einem Richter angeordnet werden. Gerade bei großen Demonstrationen sollen so Krawalle bereits im Vorfeld verhindert werden.

Die Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) wird nun im Abgeordnetenhaus beraten. Kritik kam bereits von der Opposition. Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Hakan Taş, warf Henkel eine Einschränkung der Grundrechte und Law-und-Order-Politik vor. Künftig soll es laut Gesetzentwurf auch möglich sein, bei einer Fahndung Autokennzeichen zu scannen, um gestohlene Wagen besser zu finden. Ein konkreter Anlass müsse vorliegen, die Daten würden auch sofort wieder gelöscht, betonte der CDU-Politiker. dpa/nd

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