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Gesetz soll arme EU-Bürger fernhalten

Kabinettsentwurf ist vor allem gegen Roma aus Bulgarien und Rumänien gerichtet

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.
Der am Mittwoch vorgestellte Bericht zur Armutsmigration bildet die Grundlage für gesetzliche Abwehrmaßnahmen gegen arme Zuwanderer.

Die beiden Bundesminister Thomas de Maizière (CDU) und Andrea Nahles (SPD) waren am Mittwoch bemüht, jeden Verdacht zu zerstreuen, dass sich ihr Gesetzesvorhaben gegen die EU-Freizügigkeit richten könnte. Der grenzenlose Austausch habe »viel Gutes mit sich gebracht«, so Innenminister de Maizière. »Allerdings dürfen wir die Augen vor den damit verbundenen Problemen nicht verschließen.« Besagte Probleme wurden in dem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Abschlussbericht zur Armutsmigration festgehalten. Mit diesem Bericht, den eine im Januar eingesetzte Staatssekretärsrunde erstellte, habe man einen »wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion geleistet«. Und auf eine Wahlkampfkampagne der CSU vom Jahresbeginn reagiert. »Wer betrügt, der fliegt«, hatte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer damals als Parole ausgegeben. Auch wenn der Bericht den massenweisen Betrug bei Sozialleistungen nicht bestätigt, so bildet er doch die Grundlage für einen Gesetzentwurf zur Armutszuwanderung, den das Kabinett ebenfalls auf den Weg brachte.

Demnach soll es künftig bei Rechtsmissbrauch oder Betrug »befristete Wiedereinreisesperren« geben. Zudem sollen Zuwanderer aus EU-Staaten künftig nur noch sechs Monate Zeit haben, um in Deutschland Arbeit zu finden. Um möglichen Missbrauch beim Kindergeld künftig zu vermeiden, soll die Leistung nur noch unter Angabe der Steuernummer ausgezahlt werden. Außerdem will man die »Anpassung des Kindergeldbezugs an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes« prüfen. Sprich: Wenn der Spross in Bulgarien lebt, soll es weniger Geld geben.

Auch Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit sollen stärker bekämpft werden. Dafür sollen die Behörden enger mit dem Zoll zusammenarbeiten. Zusätzliches Personal wird es dafür vorerst aber nicht geben.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles betonte, die Armutsmigration sei kein »flächendeckendes Problem«, sondern betreffe nur bestimmte Städte. Sie versprach den betroffenen Kommunen weitere Hilfen. Es sind vor allem verarmte Roma, die in Städten wie Duisburg ihr Glück versuchen und unter oft menschenunwürdigen Bedingungen hausen. Bereits im März hatte der Bund 200 Millionen Euro zugesagt. Die Mittel für Unterkunft oder Heizung sollen nun um weitere 25 Millionen Euro aufgestockt werden. Zusätzlich kommen zehn Millionen Euro für die Gesundheitsversorgung und etwa 40 Millionen Euro für Sprachkurse.

Kritik am Gesetzentwurf kam am Mittwoch von Caritas-Präsident Peter Neher: »Die aktuelle Debatte um vermeintliche Armutszuwanderung und das betrügerische Erschleichen von Sozialleistungen durch EU-Zuwanderer macht Vorurteile und Diskriminierung salonfähig.«DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach bemängelte, dass der Bericht »die Ausbeutung der EU-Zuwanderer oder die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen« ignoriere. Seite 5

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