Unerwünschte Post von Kabel Deutschland
Werbeflut
Ein Münchner erhielt mindestens zweimal im Monat Werbebriefe von Kabel Deutschland. Das Unternehmen bot darin den Anschluss ans Glasfasernetz an (Telefon, Fernsehen, Internet). Der Mann schrieb dem Unternehmen eine E-Mail. Darin lehnte er das Angebot mit Nachdruck ab und verbat sich weitere Reklamesendungen.
Der Kabelnetzbetreiber sicherte ihm in der Antwort zu, dass er keine Post mehr bekomme, die mit seinem Namen versehen sei. Dennoch erhielt der Mann Werbesendungen von Kabel Deutschland, die nicht an ihn persönlich adressiert waren, sondern als Postwurfsendung »An die Bewohner des Hauses«.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagte beim Oberlandesgericht München mit Urteil vom 5. Dezember 2013 (Az. 29 U 2881/13) das Unternehmen erfolgreich auf Unterlassung. Nach Auffassung des OLG habe der Verbraucher in seiner Mail an Kabel Deutschland unmissverständlich klargestellt, dass er keine Verträge abschließen werde und keine Werbepost mehr erhalten möchte.
An Verbraucher, die das ausdrücklich ablehnten, dürfe das Unternehmen keine Werbepost mehr senden. Das gelte sogar dann, wenn auf ihrem Briefkasten kein einschlägiger Hinweis klebe. jur-press/nd
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