Verweigerter Handschlag für NPD-Stadträte ist rechtens
Innenministerium: Geste sei lediglich »ordnungspolitischer Natur« / Handschlag nicht zwingend
Eisenach/Erfurt. Die Verpflichtung von gewählten NPD-Abgeordneten vor Kommunalparlamenten muss nach Ansicht des Thüringer Innenministeriums nicht durch Handschlag bestätigt werden. Mit dieser Feststellung habe Innenminister Jörg Geibert (CDU) die Rechtsauffassung von Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Die Linke) bestätigt, wonach es ausreicht, Gemeinderatsmitglieder nur mündlich zu verpflichten, teilte die Wartburgstadt am Donnerstag mit.
Oberbürgermeisterin Wolf hatte in der ersten Stadtratssitzung nach der Kommunalwahl den Stadträten der NPD nach der Verpflichtung den Handschlag verweigert. Geibert erklärte dazu in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Katharina König, es sei ausreichend, »wenn das Gemeinderatsmitglied durch ausdrückliche Erklärung bestätigt und bekräftigt, dass es sich der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes des Gemeinderatsmitgliedes bewusst ist und sich zur gewissenhaften Pflichterfüllung bereit erklärt«.
Eine Verpflichtung im Sinne der Thüringer Kommunalordnung setze nicht zwingend einen Handschlag voraus, so der Minister. Diese Geste sei lediglich »ordnungspolitischer Natur«. Sie ziehe bei Unterlassung »weder den Amtsverlust des Gemeinderatsmitgliedes nach sich, noch liegt eine Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters vor«.
Das Thüringer Innenministerium ist die oberste Rechtsaufsicht für die Kommunen. Nach Informationen des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde nach den jüngsten Kommunalwahlen auch in Greiz, Meiningen, Bad Frankenhausen und Ebeleben bei der Verpflichtung von NPD-Stadtratsmitgliedern auf den Handschlag verzichtet. epd/nd
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