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Ausschluss von NPD-Vize bei Oberbürgermeisterwahl in Thüringen rechtens

Thüringer Oberverwaltungsgericht: Kandidaten der rechtsextremen Partei können auch ohne ein Parteiverbot von kommunalen Wahlen ausgeschlossen werden.

  • Lesedauer: 1 Min.
NPD-Landesvize Gordon Richter wollte im Frühjahr 2012 bei der Geraer Oberbürgermeisterwahl antreten. Der Wahlausschuss hatte dies abgelehnt, weil ihm die Verfassungstreue für das Amt fehle - zurecht, urteilte nun das Thüringer OVG.

Weimar. Kandidaten der rechtsextremen NPD können auch ohne ein Verbot ihrer Partei von Bürgermeister- und Landratswahlen ausgeschlossen werden. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht laut einer Mitteilung vom Mittwoch bestätigt. Im konkreten Fall ging es um NPD-Landesvize Gordon Richter, der im Frühjahr 2012 bei der Geraer Oberbürgermeisterwahl antreten wollte. Der Wahlausschuss hatte dies abgelehnt, weil ihm die Verfassungstreue für eine Funktion als Wahlbeamter fehle. Daraufhin hatte Richter die Wahl angefochten, ist damit aber erst vor dem Verwaltungsgericht Gera und nun auch vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht gescheitert.

Der Einwand des Klägers, die NPD sei nicht verboten und die Mitgliedschaft dürfe deswegen keine Nachteile für ihn haben, gehe fehl, teilte Gerichtssprecherin Katharina Hoffmann mit. Dass eine Partei nicht für verfassungswidrig erklärt sei, heiße nicht automatisch, dass sie keine verfassungswidrigen Ziele verfolge. Als Funktionär seien Richter die politischen Zielsetzungen der NPD zuzurechnen, zumal er sich davon nicht weiter distanziert habe. dpa/nd

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