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Gericht: Ausschluss von Bürgermeisterkandidaten der NPD war rechtens

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Gera/Weimar. Kandidaten der rechtsextremen NPD können auch ohne ein Verbot ihrer Partei von Bürgermeister- und Landratswahlen ausgeschlossen werden. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht laut einer Mitteilung vom Mittwoch bestätigt. Im konkreten Fall ging es um NPD-Landesvize Gordon Richter, der im Frühjahr 2012 bei der Geraer Oberbürgermeisterwahl antreten wollte. Der Wahlausschuss hatte dies abgelehnt, weil ihm die Verfassungstreue für eine Funktion als Wahlbeamter fehle. Daraufhin hatte Richter die Wahl angefochten, ist damit aber erst vor dem Verwaltungsgericht Gera und nun auch vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht gescheitert. dpa/nd

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