Gesetzentwurf beschlossen
DDR-Opferrente
Die Bundesregierun beschloss am 1. Oktober 2014 einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Leistungen werden erstmals seit ihrer Einführung erhöht. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Bezieher der Opferrenten bekommen demnach bis zu 300 statt bisher 250 Euro. Für beruflich Verfolgte erhöht sich die Zahlung um 30 auf 214 Euro.
Anspruch auf die Opferrenten, die seit 2007 gezahlt werden, haben Menschen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren. Auch andere Formen des Freiheitsentzugs wie Zwangsarbeit oder die Einweisung in die Psychiatrie werden anerkannt. Beruflich Verfolgte erhalten seit 2003 Ausgleichszahlungen durch die Rentenversicherung.
Laut Angaben des Bundesjustizministeriums bezogen Ende 2013 rund 45 700 Menschen eine Opferrente. epd/nd
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