Gericht untersagt Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule
Verwaltungsgericht Berlin erlässt Zwischenverfügung
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Räumung der von Flüchtlingen besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule einstweilig untersagt. Wie aus dem »nd« vorliegenden Beschluss hervorgeht, wird dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, durch eine Zwischenverfügung eine Räumung, bis zur abschließenden Klärung des Verfahrens, untersagt.
Die Richter begründeten ihre Verfügung unter anderem mit dem »effektiven Rechtschutz«: Das Land Berlin habe mehrfach öffentlich bekundet, die Schule zeitnah räumen lassen zu wollen. Damit sei eine richterliche Verfügung eines Räumungsverbotes notwendig geworden, um die Rechte der Betroffenen zu wahren. »Eine abschließende Entscheidung im vorliegenden Verfahren ist derzeit nicht möglich, weil die Erfolgsaussichten des Antrags aus vom Antragsteller nicht zu vertretenden Gründen offen sind.« Ein seit Juli 2014 bestehendes Nutzungsrecht habe der Anstragsteller glaubhaft gemacht, heißt es in der Begründung.
Die ehemalige Schule soll in »Flüchtlingszentrum« umgebaut werden. Entgegen vorheriger Absprachen sollen die Bewohner das Haus für die Bauarbeiten verlassen.
Die Entscheidung des Gerichts ist der zweite juristische Erfolg der Flüchtlinge innerhalb weniger Tage. Erst am am Dienstag hatte ein Flüchtling vom Berliner Oranienplatz vor Gericht einen Erfolg gegen den Senat erstritten. Der Asylbewerber aus Nigeria kann vorerst in Berlin bleiben und muss nicht nach Bayern ziehen, wie es das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) angeordnet hatte. Das entschied das Verwaltungsgericht und verwies dabei ausdrücklich auf das »Einigungspapier Oranienplatz« des Senats mit den Flüchtlingen.
Das Gericht gab einem Eilantrag des Mannes statt. Dies gilt, bis über die eigentliche Klage gegen den Umzug nach Bayern entschieden wird. Das Gericht betonte, dass »ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit« der Zuweisung des Mannes nach Bayern bestünden. nd mit Agenturen
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