Deutsches Familiengericht kann ausländisches Sorgerecht ändern

Sorgerecht

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Ein deutsches Familiengericht kann eine ausländische Sorgerechtsentscheidung ändern, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Das gelte besonders dann, wenn das Kind in Deutschland lebt.

Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht Hamm in einem am 22. Oktober 2014 veröffentlichten Urteil (Az. 3 UF 109/13).

Grundsätzlich seien Entscheidungen ausländischer Gerichte in Deutschland anzuerkennen. Wenn es um das Kindeswohl gehe, seien deutsche Gerichte jedoch berechtigt, eine ausländische Sorgerechtsentscheidung abzuändern.

In dem konkreten Fall hatte eine in Deutschland lebende rumänische Mutter gegen die Unterbringung ihres Kindes durch das Jugendamt in einem Kinderheim geklagt. Nach der Trennung des Paares hatte ein rumänisches Gericht der Mutter mit Zustimmung des Vaters das Recht auf »Großerziehung und Belehrung« des Kindes zugesprochen. Die gemeinsame elterliche Sorge wurde belassen.

Nach Schwierigkeiten der Mutter mit der Erziehung des Sohnes habe in Deutschland das Jugendamt das Kind zunächst in Obhut genommen. Später wurde es in einer Wohngruppe eines Kinderheims untergebracht.

Das Oberlandesgericht bestätigte in dem rechtskräftigen Urteil die Entscheidung der Vorinstanz, also des Familiengerichts in Gelsenkirchen, das dem Vater und der Mutter die elterliche Sorge entzogen hatte. Das betraf unter anderem Entscheidungen über den Aufenthalt und die Gesundheitsfürsorge. Die Mutter hatte hingegen die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf sich beantragt, um das Kind in ihren Haushalt zurückzuholen. epd/nd

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