Rassismus: Kranke Gesellschaft - blinde Justiz?

Wer eine andere Person mit »dreckiger Nigger« beschimpft, muss nicht zwingend mit einer Strafe rechnen

  • Kerstin Ewald
  • Lesedauer: 3 Min.
Nach der rassistischen Beleidigung eines Berliners lehnte die Staatsanwaltschaft Berlin eine Strafverfolgung ab. Betroffenen-Anwalt und die »Initiative Schwarze Menschen« (ISD) äußern scharfe Kritik.

Der Streit zweier Männer eskalierte vor dem Kindergarten. Mohammed A., Mitarbeiter eines Vereins für weltweite Freiwilligen-Einsätze, geriet mit einem anderen Vater aneinander, als beide gerade ihre Kinder abholten. Der Mann war sauer geworden, weil Mohammed A. eine kurzfristige Einladung seiner Tochter zum Kindergeburtstag ausgeschlagen hatte. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurde der Mann aggressiv und forderte Mohammed A. zweimal auf, sich mit ihm »zu kloppen«. Danach rief er ihm »dreckiger Nigger« zu.

Daraufhin nahm sich Mohammed A. einen Anwalt, der Klage einreichte. Der mit dem Fall betraute Staatsanwalt lehnte jedoch Ermittlungen gegen den aggressiven Vater ab. Eine Straftat könne nur dann verfolgt werden, wenn dies im »öffentlichen Interesse« läge. Der Staatsanwalt belehrte den Anwalt, dass das öffentliche Interesse nur dann vorläge, »wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit« sei. Oberstaatsanwalt Martin Steltner von der Pressestelle der Berliner Staatsanwaltschaft verweist lapidar auf die Geringfügigkeit des Vergehens: »Wissen Sie, es gibt so schwere Straftatbestände!«

Genau diese Rechtsauffassung traf beim Anwalt des Betroffenen und bei der Initiative »Schwarzer Deutscher« auf harsche Kritik. Anwalt Ulrich von Klinggräff hält die Strafverfolgung bei einer derartigen Beleidigung durchaus für ein Anliegen der Allgemeinheit. »Wenn die gesellschaftlichen Prinzipien des guten Miteinanders und der Toleranz angegriffen werden, sind wir alle betroffen.« Politiker erklärten sich allerorts gegen Rassismus, diese Haltung müsse nun auch von der Justiz umgesetzt werden.

Auch Tahir Della von der »Initiative Schwarze Menschen« in Deutschland ist von der Untätigkeit der Staatsanwaltschaft enttäuscht. Rassistische Beleidigungen, wie sie Mohammed A. erfuhr, kommen in Deutschland sehr häufig vor. »Die Gesellschaft muss auch scheinbar irrelevante Fälle von Rassismus ernst nehmen, sonst muss man sich nicht wundern, wenn es zu schlimmeren Taten kommt«, betont Tahir Della. Er weiß aus seiner politischen Arbeit, dass viele Betroffene inzwischen häufiger rassistische Anschuldigungen thematisieren. Grund hierfür sei auch ein gesteigertes politisches Bewusstsein der Schwarzen in diesem Land. »Menschen kommen davon weg zu glauben, dass Rassismus eine individuelle Erfahrung ist.« Auch die rassistischen Morde der NSU haben bei Betroffenen von Rassismus Handlungsbereitschaft ausgelöst.

Nach Einstellung des Verfahrens wurde Mohammed A. vom Staatsanwalt auf die Möglichkeit der Privatklage hingewiesen. Mit Hilfe eines Mediators könne er das Problem persönlich mit dem Angreifer klären. Mohammed A. empfindet das allerdings als eine Zumutung: »Es ist nicht meine Aufgabe, dem Täter zu erklären, dass sein Verhalten mich an mein rassistisches Trauma erinnert, es ist auch nicht meine Aufgabe, ihn zu verstehen oder ihm zu verzeihen.«

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