Bundesverfassungsgericht weist NPD-Klage gegen Schwesig ab

Karlsruhe: Antrag der rechtsradikalen Partei unbegründet

  • Lesedauer: 1 Min.
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle warnte allerdings, das Urteil als »Freifahrtschein« zu betrachten: Minister dürfen ihr Amt demnach nicht dazu missbrauchen, um gegen andere Parteien im Wahlkampf Stimmung zu machen - die Autorität ihres Amtes habe Schwesig bei ihren Interviewäußerungen allerdings nicht in Anspruch genommen.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zurückgewiesen. Die Äußerungen der in Schwerin lebenden Ministerin im Thüringer Wahlkampf haben demnach nicht die Rechte der rechtsextremen Partei verletzt.

»Der Antrag ist unbegründet«, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe. Die umstrittenen Äußerungen der SPD-Vizevorsitzenden in einem Interview der »Thüringischen Landeszeitung« seien dem politischen Meinungskampf zuzuordnen. Denn die Ministerin habe dafür nicht die Autorität ihres Amtes in Anspruch genommen.

Voßkuhle warnte weiter davor, das Urteil als »Freifahrschein« zu verstehen. Der Senat habe sich intensiv mit den Grenzen der Äußerungsrechte von Mitgliedern der Bundesregierung befasst. Minister dürfen ihr Amt demnach nicht dazu missbrauchen, um gegen andere Parteien im Wahlkampf Stimmung zu machen. »Es gilt insofern das Gebot der Neutralität des Staates im Meinungskampf«, sagte Voßkuhle. Sie dürften zwar am politischen Meinungskampf teilnehmen - müssten dies jedoch von ihrem Amt trennen. dpa/nd

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