Hartz-IV-Regelsätze für 2015

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Im Oktober 2014 wurde die Rechtsverordnung verkündet, die die Regelsätze für 2015 festgelegt. Die Sätze gelten für das Sozialgesetzbuch (SGB) II (Hartz IV) und für das SGB XII (Grundsicherung und Sozialhilfe). Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.

Danach steigen ab 1. Januar 2015 die Bezüge für die rund 6,1 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II geringfügig (Angaben pro Monat):

 für Alleinstehende/Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) um 8 Euro auf 399 Euro (bisher 391);

 für Paare/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) um 7 Euro auf 360 Euro;

 für Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3) um 7 Euro auf 320 Euro;

 für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4) um 6 Euro auf 302 Euro;

 für Kinder von sechs bis unter 14 Jahren (Regelbedarfsstufe 5) um 6 Euro auf 267 Euro;

 für Kinder von 0 bis 6 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) um 5 Euro auf 234 Euro.

Wie sich die Anpassung auf die Mehrbedarfe auswirkt, zeigt die nebenstehende Tabelle (Printausgabe und E-Paper).

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