Vertrag mit islamischen Gemeinden

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Land Berlin prüft Realisierung

Das Land Berlin strebt einen Staatsvertrag mit den islamischen Gemeinden in der Bundeshauptstadt an. Derzeit würden die Möglichkeiten der Umsetzung geprüft, sagte der Sprecher der Senatskulturverwaltung, Günter Kolodziej, in Berlin dem Evangelischen Pressedienst.

In Berlin existierten bereits vergleichbare Regelungen für Muslime, wie sie die Stadtstaaten Hamburg und Bremen in Staatsverträgen vereinbart haben. Das betreffe etwa islamische Feiertage, den Religionsunterricht und die Betreuung in öffentlichen Einrichtungen. Diese Regeln seien 2010 im Integrations- und Partizipationsgesetz festgeschrieben worden. »Gleichwohl wissen wir um die hohe symbolische Bedeutung eines Staatsvertrages und prüfen derzeit die Möglichkeiten seiner Realisierung«, sagte Kolodziej. Eine Herausforderung liege dabei in der Vielfalt der rund 80 Moscheegemeinden in Berlin. Davon seien aber nur 30 bis 40 in einem Verband organisiert. Zudem verteilen sich die Gemeinden auf fünf unterschiedliche Glaubensrichtungen (Sunniten, Schiiten, Sufis, Aleviten, Ahmadiyya) und eine Vielzahl ethnischer Ausrichtungen.

Einen übergreifenden Zusammenschluss, wie er in einigen Bundesländern in der »Schura«, dem Rat der islamischen Gemeinschaften, besteht, gebe es in Berlin bisher nicht. »Für einen Staatsvertrag wäre aber die Konstituierung eines Verhandlungspartners, der einen großen Teil der muslimischen Gläubigen repräsentiert, von zentraler Bedeutung«, sagte der Sprecher. Mitte Dezember hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus, Raed Saleh, vorgeschlagen, mit muslimischen Gemeinden oder Verbänden in Berlin einen Staatsvertrag analog zu den Verträgen mit den beiden großen Kirchen zu schließen. epd/nd

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