Düsseldorfer OB darf nicht gegen »Dügida« aufrufen
Gericht verbietet Unterstützung der Stadt für Protestaktion / Texte auf der Internetseite der Stadt müssten entfernt werden
Düsseldorf. Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht zu Protesten gegen eine Demonstration der islamfeindlichen Pegida-Bewegung aufrufen. Entsprechende Texte auf der Internetseite der Stadt müssten entfernt werden, entschied eine Kammer des Gerichts am Freitagabend. Geisel hatte auf der offiziellen Seite der Stadt Unternehmen und Geschäftsleute dazu aufgerufen, während der für Montag geplanten Demonstration die Beleuchtung abzuschalten. Außerdem hatte er zur Teilnahme an einer Gegendemonstration aufgerufen, was er laut Gerichtsentscheidung ebenfalls nicht darf.
Als Amtsträger sei der Oberbürgermeister zur Neutralität verpflichtet, stellten die Richter in der auf Antrag der Düsseldorfer Pegida-Bewegung (»Dügida«) ergangenen Eilentscheidung fest. Es bleibe ihm unbenommen, sich als Politiker oder Privatperson zu äußern. Doch dürfe er dafür nicht die Möglichkeiten seines Amtes und städtische Ressourcen nutzen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. dpa/nd
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