Düsseldorfer OB darf nicht gegen »Dügida« aufrufen
Gericht verbietet Unterstützung der Stadt für Protestaktion / Texte auf der Internetseite der Stadt müssten entfernt werden
Düsseldorf. Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht zu Protesten gegen eine Demonstration der islamfeindlichen Pegida-Bewegung aufrufen. Entsprechende Texte auf der Internetseite der Stadt müssten entfernt werden, entschied eine Kammer des Gerichts am Freitagabend. Geisel hatte auf der offiziellen Seite der Stadt Unternehmen und Geschäftsleute dazu aufgerufen, während der für Montag geplanten Demonstration die Beleuchtung abzuschalten. Außerdem hatte er zur Teilnahme an einer Gegendemonstration aufgerufen, was er laut Gerichtsentscheidung ebenfalls nicht darf.
Als Amtsträger sei der Oberbürgermeister zur Neutralität verpflichtet, stellten die Richter in der auf Antrag der Düsseldorfer Pegida-Bewegung (»Dügida«) ergangenen Eilentscheidung fest. Es bleibe ihm unbenommen, sich als Politiker oder Privatperson zu äußern. Doch dürfe er dafür nicht die Möglichkeiten seines Amtes und städtische Ressourcen nutzen. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. dpa/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.