Hoffnung für Anleger wächst

BGH-Urteil zur Telekom-Aktie

  • Lesedauer: 1 Min.
Rund 17 000 Anleger, die im dritten Börsengang der Telekom-Aktie Geld verloren haben, dürfen wieder hoffen.

Der Bundesgerichtshof (Az. XI ZB 12/12) stellte im Verkaufsprospekt zu der Aktie grundlegende Fehler fest, heißt es im am 11. Dezember 2014 veröffentlichten Beschluss.

Über Schadenersatzzahlungen von bis zu 80 Millionen Euro muss laut BGH nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main prüfen.

Dem Urteil zufolge hatte die Telekom in dem Prospekt aus dem Jahr 2000 verschleiert, dass Aktien des US-Telekommunikationsunternehmens Sprint nicht verkauft, sondern nur konzernintern übertragen worden waren. Entgegen seiner Darstellung habe der Konzern deshalb weiterhin das volle Risiko eines Kursverlustes der Sprint-Aktien in Höhe von 6,6 Milliarden Euro getragen. Die Aktien des dritten Börsengangs waren im Sommer 2000 zum Preis von 63,50 Euro an Privatanleger ausgegeben und als eine Art Volksaktie beworben worden. Heute notieren sie bei knapp über 12 Euro.

Die Entscheidung gilt als Zwischenetappe zum endgültigen Urteil. Das OLG hat nun zu klären, ob es eine Kausalität gab zwischen der bemängelten Risikoangabe und der Entscheidung der Anleger, die Aktie zu zeichnen. Dabei geht es um die Schuldfrage. AFP/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.