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Einem Fahrerfluchturteil entgangen

Verfahren gegen Linksfraktionschefin Mächtig gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt

Das Verfahren wegen Fahrerflucht gegen die LINKE-Politikerin Margitta Mächtig wird gegen Zahlung von 2000 Euro eingestellt. Sie gilt damit nicht als vorbestraft und sieht keinen Grund für einen Rücktritt.

Es ist im Grunde nichts passiert. Am frühen Abend des 22. Juli 2013 hat Brandenburgs Linksfraktionschefin Margitta Mächtig in Eberswalde beim Einparken mit ihrem Citroën einen vor ihr stehenden Audi ganz leicht mit der Stoßstange berührt. Ein Schaden ist dabei aber nicht entstanden. Trotzdem hätte die Politikerin die Polizei verständigen müssen. Das ist ihr nicht klar gewesen. Sie hinterließ lediglich einen Zettel mit ihrer Telefonnummer.

Hätte Mächtig einen Strafbefehl in Höhe von 3750 Euro akzeptiert, wäre die Angelegenheit für sie bereits erledigt gewesen. Doch sie wollte den Vorwurf der Fahrerflucht nicht auf sich sitzen lassen und legte Einspruch ein. Deshalb kam es am Dienstagmorgen zum Prozess vor dem Amtsgericht Eberswalde. Der Prozess dauerte allerdings nicht einmal eine halbe Stunde. Die acht geladenen Zeugen wurden nicht mehr vernommen und auch der hinzugezogene Kfz-Sachverständige erhielt gerade einmal Gelegenheit, eine einzige Frage zu stellen. Die Richterin einigte sich mit Verteidiger Norman Lenz und Ankläger Ulrich Scherding, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 2000 Euro einzustellen. Die Politikerin besprach sich auf dem Flur minutenlang mit ihrem Anwalt und willigte schließlich ein. Sie gilt jetzt weiterhin als unbescholtene Person. Von einem Urteil, das als Vorstrafe vermerkt wird, war sie sowieso sehr weit entfernt.

Bevor die Linksfraktionschefin das Gericht mit ihrer Familie verließ, erklärte sie knapp, sie habe einen Fehler begangen, »den jeder von uns machen kann«. Den Posten der Linksfraktionschefin sieht ihr Stellvertreter Ralf Christoffers nicht in Frage gestellt, da Mächtig ja nicht vorbestraft sei. Seitens des Koalitionspartners äußerte der SPD-Fraktionsvorsitzende Klaus Ness: »Als Fraktionschefin ist sie, glaube ich, weiter tragbar.« CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben legte der Politikerin allerdings nahe, darüber nachzudenken, den Vorsitz des Rechtsausschusses niederzulegen. Aus ihrer eigenen Sicht ist sie dazu moralisch aber nicht gezwungen.

Rechtsanwalt Lenz erläuterte, es sei nicht vorherzusagen gewesen, wie die Verhandlung ausgegangen wäre, wenn sich Mächtig nicht auf einen Kompromiss eingelassen hätte. »Die Beweislage war aus meiner Sicht nicht so eindeutig, dass sich eine Verurteilung ergeben hätte«, betonte er. »Ich persönlich bin weiterhin von der Unschuld meiner Mandantin überzeugt.« Aber bei einer solchen Bagatelle müsse die Angeklagte nicht unbedingt auf einen Freispruch hinaus wollen. Denn die gütliche Einigung sei mit keiner großen Stigmatisierung verbunden.

Staatsanwalt Scherding nannte die getroffene Entscheidung »sachgerecht«. Er würdigte, dass Margitta Mächtig Reue gezeigt habe und bemerkte, dass die Politikerin durch die Presseberichterstattung zu dem Fall eine gewisse Schädigung ihres Rufes habe erdulden müssen.

Am Dienstagmorgen drängte sich ein Dutzend Journalisten auf dem engen Flur vor dem Amtsgerichtssaal 3. Dem Prozess und dem Medieninteresse konnte Staatsanwalt Scherding eine positive Seite abgewinnen. Dadurch sei allen Leuten einmal mehr die Rechtslage klar gemacht worden. Ansonsten sei der Fall nichts besonderes gewesen, fand Scherding.

Im Verfahren hatte Verteidiger Lenz zuvor über seine Mandantin gesagt: »Sie steht für einen Fehler gerade. Sie hat, anstatt die Polizei zu rufen, nur einen Zettel angebracht. Das reicht in der Regel nicht aus.« Da hatte die Angeklagte eingehakt: »Das reicht nie aus. Das ist meine Erfahrung aus diesem Prozess.«

Die Lappalie vom 22. Juli 2013 gilt offiziell als Verkehrsunfall und Mächtigs Verhalten als Fahrerflucht - obwohl sie keine Delle und keinen Kratzer an ihrem und an dem anderen Auto feststellen konnte. Da auch die später ermittelte und kontaktierte Besitzerin des Audi an ihrem Fahrzeug nicht den geringsten Schaden vorfand, hatte nicht einmal die Haftpflichtversicherung eingeschaltet werden müssen. Die Sache wäre niemals vor Gericht gelandet, wenn nicht Augenzeugen die Polizei verständigt hätten. Den sanften Zusammenstoß der Autos hat Zeuge Michael Luthardt - damals noch Landtagsabgeordneter und Fraktionskollege von Mächtig - nicht mitbekommen. Er hat sich aber hinterher den Audi angeschaut und ebenfalls keinen frischen Kratzer entdecken können. Mit Luthardt war Mächtig in dem Café verabredet, vor dem sie einparkte. Gemeinsam hatten sie einen Termin in der nahe gelegenen Hochschule. Eine halbe Stunde haben sie noch im Café gewartet, mussten dann los. Nach etwa einer Stunde kehrte Mächtig zurück. Da klemmte der Zettel immer noch hinter dem Scheibenwischer des Audi und von der Eigentümerin keine Spur.

Eine Zeugin will gesehen haben, wie Mächtig den Zettel nun entfernte und mitnahm, was andere anders in Erinnerung haben. Ob die Zeugin sich irrte oder log, konnte wegen der Einstellung des Verfahrens nicht mehr geklärt werden. Am Ende waren alle Zeugen froh, dass sie so schnell wieder gehen konnten. Eine Zeugin fragte, warum die Aufregung, wo sich doch die Unfallgegner einig seien, dass nichts kaputt ging. Angekratzt wurde nur der Ruf der Politikerin.

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