Haus am Dom in Worms darf gebaut werden

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Worms. Ein Gemeindehaus am Dom in Worms darf trotz Einwänden von Nachbarn gebaut werden. Das entschied das Mainzer Verwaltungsgericht in einem nun veröffentlichten Beschluss. Eigentümer eines etwa 50 Meter entfernten Wohn- und Geschäftshauses hatten sich gegen die der Domgemeinde St. Peter erteilten Baugenehmigung für das sogenannte Haus am Dom gewandt, scheiterten aber nun mit einem Eilantrag. In dem Gemeindehaus sind laut Gericht ein Café und ein Buchladen geplant. Eine Bürgerinitiative hatte beklagt, dass der freie Blick auf die Südseite des historischen Gotteshauses eingeschränkt werde. dpa/nd

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