Reform oder Reförmchen?

Kritik an angekündigter Wohngelderhöhung der Bundesregierung

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: 3 Min.
Ab 2016 sollen mehr Menschen Wohngeld erhalten und der Auszahlbetrag steigen. Verbände und Opposition kritisieren die geplante Höhe und eine unzureichende soziale Wohnungspolitik.

Seit über sechs Jahren ist das Wohngeld nicht mehr erhöht worden - bei gleichzeitig ständig steigenden Mieten. Am Freitag kündigte die Bundesregierung nun eine Reform an, die die Leistung an die gestiegenen Wohnkosten und Verbraucherpreise anpassen soll. Ab dem 1. Januar 2016 sollen damit mehr Haushalte den Zuschuss erhalten beziehungsweise einen höheren als bisher. Durchschnittlich werde das Wohngeld um 39 Prozent steigen, heißt es auf der Internetseite des Bundesbauministeriums (BMUB). Rund 870 000 Haushalte könnten profitieren; derzeit gibt es etwa 780 000 Bezieher. Laut den Ministeriumsangaben sollen 90 000 Grundsicherungsbezieher dann nicht mehr auf Hartz IV angewiesen sein. Die beiden Leistungen schließen sich gegenseitig aus.

Das BMUB kündigte auch an, dass die Miethöchstbeträge ab 2016 regional gestaffelt werden sollen. Sie bestimmen, bis zu welchem Betrag die Miete bezuschusst wird. In einigen Gegenden steigen die Mieten besonders schnell, dort sollen künftig mehr Menschen wohngeldberechtigt sein. Das Ministerium rechnet sieben Beispiele vor. Im besten Fall würde das Wohngeld einer dreiköpfigen Familie mit Eigenheim in Thüringen von derzeit 31 auf dann 92 Euro steigen - ein Plus von 197 Prozent. Die Fälle seien aber nur Beispiele und nicht als allgemeingültig zu verstehen, warnt das Ministerium, denn die Wohngeldhöhe hänge von Einkommen, Haushaltsgröße, Miethöhe und Wohngegend ab. Auch die gestiegenen Heizkosten würden berücksichtigt, sagte eine BMUB-Sprecherin.

Bei der letzten Wohngeldreform, die 2009 in Kraft trat, war eine Heizkostenkomponente eingeführt worden, die Schwarz-Gelb aber bereits zwei Jahre später wieder abschaffte. Das bedauerte am Freitag der Deutsche Mieterbund, dessen Präsident Lukas Siebenkotten die Wohngeldreform als »längst überfällig« bezeichnete. Kritik gab es auch daran, dass die Wohngeldhöhe nur alle vier Jahre überprüft werden soll. Siebenkotten forderte, dass »Wohngeldleistungen künftig alle vier Jahre nicht nur überprüft, sondern auch tatsächlich angepasst werden«. Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW), Axel Gedaschko, hatte bei einer Anhörung zum Gesetz gefordert, dass das Wohngeld jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden müsse. Eine Evaluation solle mindestens alle zwei Jahre erfolgen. Auch müssten Heizkosten stärker berücksichtigt werden.

Heidrun Bluhm, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, kritisierte die Erhöhung als unzureichend: Von 2010 bis 2015 seien die Wohnkosten um zwölf Prozent und die Verbraucherpreise um zehn Prozent gestiegen. Die Koalition müsse etwas unternehmen, um die steigenden Wohnkosten besonders für Einkommensschwache zu dämpfen, so Bluhm. Der soziale Wohnungsbau müsse angekurbelt werden, um Wohnungsknappheit zu beheben und zu verhindern, dass die Mietpreisspirale sich noch schneller drehe. Bluhm forderte Ministerin Barbara Hendricks (SPD) auf, die Probleme am Montag auf dem Treffen des »Bündnisses für bezahlbares Bauen und Wohnen« in Angriff zu nehmen. Kommentar Seite 2

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