Enthüllungsjournalisten dürfen heimlich filmen
Straßburg. Enthüllungsjournalisten dürfen unter bestimmten Bedingungen ihre Gesprächspartner mit versteckten Kameras filmen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag bestätigt. Die Richter gaben vier Fernsehjournalisten aus der Schweiz recht, die über Geschäftspraktiken im Bereich Lebensversicherungen berichten wollten und dafür einen Versicherungsvertreter heimlich gefilmt, später sein Gesicht und seine Stimme unkenntlich gemacht hatten. epd/nd
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