Revision gegen Bäumer-Freispruch

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Schwerin. Die Staatsanwaltschaft Rostock hat Revision beim Bundesgerichtshof gegen den Freispruch im Untreueprozess gegen Finanzstaatssekretär Peter Bäumer (parteilos) und einen weiteren Mitarbeiter der Finanzverwaltung eingelegt. Dies teilte die Behörde am Freitag mit. Bäumer war vorgeworfen worden, in einer früheren Funktion Finanzämter im Land angewiesen zu haben, falsche Kerngebietsbescheinigungen von Kommunen zugunsten von Bauherren grundsätzlich anzuerkennen. Dem Steuerzahler war damit laut Anklage in den ersten Jahren nach der Jahrtausendwende ein Schaden von mindestens 1,2 Millionen Euro entstanden.Das Landgericht Schwerin hatte in seinem Urteil auf unklare Bestimmungen im Investitionszulagengesetz von 1999 verwiesen. Es habe »Gummiparagrafen« gegeben, was als Kerngebiet und damit als förderfähig anzusehen ist.

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