Blog-Betreiber müssen für Nutzer haften

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Dresden. Betreiber von Mikroblogs wie Twitter müssen unter Umständen für ehrenrührige oder geschäftsschädigende Beiträge anonymer Nutzer haften. Das ergibt sich aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Dresden. Danach müssen Provider Äußerungen von der Seite nehmen, wenn das Persönlichkeitsrecht gegenüber Meinungs- und Medienfreiheit überwiegt. Zuvor müssen Betroffene sie aber konkret auf Rechtsverstöße hinweisen (Az. 4 U 1296/14). Hintergrund war ein Fall, in dem ein anonymer Nutzer ein Unternehmen in einem sozialen Netzwerk mehrfach scharf kritisiert hatte. dpa/nd

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