Entgleisungsgefahr

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 2 Min.
Wie oft haben Bahngewerkschafter Hansen und Bahn-Chef Mehdorn eigentlich schon bekundet, dass sie für die Zukunft des Konzerns so ziemlich das Gleiche wollen? Dennoch wird - wenn nichts dazwischenkommt - der eine demnächst gegen den anderen streiken lassen. Da liegt der Verdacht sehr nahe, dass der Adressat der jetzt angeworfenen Protestmaschine in Wirklichkeit nicht die Bahn ist, sondern die Politik - zumal Hansen seine Streikdrohung mit der Ankündigung verbindet, nochmal bei der Kanzlerin Druck zu machen. Ein solcher politischer Streik aber wäre nach deutschem Recht illegal. Insofern mussten Hansen und Mehdorn, die sich schon im Vorjahr auf Jobsicherung gegen Arbeitnehmer-Verzichte innerhalb des »intergrierten Konzerns« geeinigt haben, das Theaterstück »Scheitern einer Tarifrunde« aufführen. Der Skandal ist dabei allerdings nicht diese »Inszenierung«, wie ein großer Teil der deutschen Presse kommentiert. Der Missstand besteht viel eher darin, dass sich der derzeitigen Rechtslage nach Gewerkschaften zu derart einschneidenden Veränderungen für Hunderttausende nicht direkt verhalten dürfen. Ganz unabhängig davon, was vom »integrierten Börsengang« zu halten ist: Der Transnet-Chef steht jetzt mächtig unter Druck. Hansen hat sich weit aus dem Fenster gelehnt, als er im Vorjahr quasi auf Verdacht gegen erhebliche Widerstände die mit empfindlichen Einschnitten für seine Mitglieder verbundene Beschäftigungssicherung durchsetzte. Sollte nun plötzlich die Grundlage dieser Vereinbarung wegbrechen, bestünde für den Weichensteller der Bahnbelegschaft akute Entgleisungsgefahr.
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