Fast 50 000 für Mietenbegehren

Erste Hürde zum Volksentscheid scheint genommen

  • Christian Baron
  • Lesedauer: 3 Min.
Am Montag übergab die Initiative »Berliner Mietenvolksentscheid« die 48.541 gesammelten Unterschriften an die Innenverwaltung. Die Aktivisten fordern mehr bezahlbaren Wohnraum.

Unermüdlich sammelten die Aktivisten des »Berliner Mietenvolksentscheids« seit April Unterschriften. Bis zur Deadline am 1. Juni haben weit mehr als die für die Einleitung des Volksbegehrens nötigen 20 000 Menschen für mehr sozialen Wohnraum signiert. Die genaue Zahl verkündete Stefan Junker vom Koordinationskreis der Initiative am Montag kurz vor der Übergabe der Unterschriften an die Innenverwaltung: »Wir haben in den letzten Wochen eine unglaubliche Unterstützung erfahren. So haben wir sensationelle 48 541 Unterschriften sammeln können.«

Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) erklärte bereits gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), er fände es »sinnvoll, das Anliegen verfassungsmäßig zu prüfen«, weil es »tief in das Parlamentsrecht« eingreife. LINKE-Landeschef Klaus Lederer sieht darin den Versuch, die Mietenfrage aus dem Wahlkampf 2016 herauszuhalten: »Angesichts des Umstands, dass es bereits ein Grundsatzurteil gibt, dass Volksbegehren in den Haushalt eingreifen dürfen, wäre eine erneute Klärung der Frage, ob das Budgetrecht des Parlaments verletzt wird, ein überaus durchsichtiges politisches Manöver, um das Volksbegehren auszubremsen. Dem werden wir klar widersprechen.«

In die gleiche Richtung geht die Kritik der Piratenfraktion, deren haushaltspolitischer Sprecher Heiko Herberg vermutet, dem Senat gehe es »einzig und allein darum, das Volksbegehren zu bekämpfen, statt sich mit den Forderungen nach einer sozialen Wohnungspolitik zu beschäftigen«. Auch die Grünen-Landesvorsitzenden Bettina Jarasch und Daniel Wesener forderten den Senat auf, die Initiative ernst zu nehmen: »Ein Kompromiss zwischen allen Beteiligten ist machbar und würde eine schnelle Neuausrichtung der Berliner Wohnungspolitik ermöglichen.«

Laut dem Entwurf der Initiative soll ein Gesetz für bezahlbare Mieten einen Wohnraumförderfonds einrichten, einkommensorientierte Mietpreissenkungen in öffentlich geförderten Wohnungen durchsetzen und Neubauten mit niedrigen Mieten fördern. Die städtischen Wohnungsunternehmen sollen als Anstalten des öffentlichen Rechts neu ausgerichtet sowie Sozialwohnungsbestände angekauft und die Mieter zur Mitbestimmung berechtigt werden.

Geisel erscheint all das nach wie vor nicht bezahlbar. Er bekräftigte erneut, ein Volksentscheid würde nach Berechnungen seiner Senatsverwaltung das Land in den kommenden fünf Jahren 3,3 Milliarden Euro kosten. Damit würde das Thema Mieten laut Geisel alle finanziellen Mittel des Landes »ansaugen«. Für andere »wichtige Bereiche wie Schule, Kindertagesstätten und Barrierefreiheit« stehe dann kein Geld mehr zur Verfügung.

Den bislang noch nicht nachgewiesenen Berechnungen aus Geisels Haus steht die weit geringere Schätzung der Initiative (1,3 Milliarden Euro) entgegen. Insbesondere Geisels Ankündigung, eine Prüfung vor Gericht anzustreben, stößt auch außerhalb des Parlaments auf Kritik. Aus Sicht des Berliner Landesverbands von »Mehr Demokratie e.V.« ist ein juristisches Eingreifen nicht notwendig: »Diese Kostendebatte gehört nicht vor Gericht, sondern muss im politischen Zusammenhang geführt werden - nichts eignet sich dafür besser als ein Volksbegehren«, sagte Vorstandssprecher Oliver Wiedmann. Zwischen der Klage-Einreichung und dem Verfassungsgerichtsurteil zu Volksbegehren vergingen gewöhnlich ein bis eineinhalb Jahre, womit der Senat den Zeitplan der Initiative aushebeln würde.

Der sieht vor, ab Januar 175 000 Unterschriften zu sammeln, damit im September 2016 parallel zur Abgeordnetenhauswahl über das Gesetz für bezahlbare Mieten abgestimmt werden kann. Geisel kündigte an, ein Staatssekretär werde das Gespräch mit der Initiative suchen. Rouzbeh Taheri, Mitglied im Koordinationsteam der Initiative, sieht die Senatsregierung deutlich mehr unter Zugzwang: »Wenn der Senat verhandeln möchte, kann er selbst einen konkreten Gesetzesentwurf vorlegen und sich der öffentlichen Diskussion stellen.«

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