Leistungsbonus ist Teil des Mindestlohns

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Düsseldorf. Ein Leistungsbonus für Mitarbeiter kann vom Arbeitgeber als Teil des Mindestlohns angerechnet werden. Der Bonus müsse also nicht zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden, erklärte das Arbeitsgericht Düsseldorf am Dienstag und wies damit die Klage einer Arbeitnehmerin ab. Zweck des Mindestlohngesetzes sei es, dem Vollzeitbeschäftigten durch eigenes Einkommen einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern, betonte das Gericht. Dabei seien alle Zahlungsbestandteile eines Arbeitsentgelts mitzurechnen. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die bislang eine Grundvergütung von 8,10 Euro pro Stunde und zusätzlich einen freiwillig von der Arbeitgeberin gezahlten Leistungsbonus von maximal einem Euro pro Stunde erhalten hatte. epd/nd

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