Ein bisschen weniger staatsnah
SWR-Staatsvertrag
Der neue Staatsvertrag für den SWR ist am Mittwoch in Kraft getreten. Die Parlamente in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben dem Vertragswerk im Mai zugestimmt. Damit ist der Staatsvertrag des SWR der erste eines öffentlich-rechtlichen Senders, der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF geändert wurde. Das Urteil ist für alle öffentlich-rechtlichen Anstalten von Bedeutung. Auch für den MDR wird derzeit ein neuer Staatsvertrag ausgearbeitet.
Die Bundesverfassungsrichter hatten im März 2014 gefordert, dass die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks staatsferner organisiert werden müssten. Der Anteil der staatlichen oder staatsnahen Mitglieder dürfe ein Drittel nicht überschreiten. Daher wird die Anzahl der staatlichen Mitglieder im Verwaltungsrat von sieben auf sechs reduziert. Baden-Württemberg wird künftig ebenso wie Rheinland-Pfalz nur noch ein Mitglied statt bisher zwei Mitglieder der Landesregierung in das Gremium entsenden. Der Verwaltungsrat besteht aus 18 Personen. Im Rundfunkrat liegt der Anteil der staatsnahen Mitglieder bei 23 Prozent.
Personen, die von Vereinen und Organisationen entsandt werden, sollen nicht einem Landesparlament oder einer Landesregierung angehören. Sie dürfen auch nicht der Bundesregierung, dem Bundestag, dem Europäischen Parlament oder der Europäischen Kommission angehören oder Spitzenfunktionäre einer politischen Partei sein. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass sich die Zahl der staatsnahen Mitglieder durch die Hintertür erhöht. epd/nd
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