Herero wollen auf Genozid-Anerkennung klagen

Vorbild soll eine erfolgreiche Klagen von Nachkommen britischer Kolonial-Opfer sein

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Herero-Vertreter aus Namibia erwägen vor Gericht zu ziehen, um eine deutsche Völkermord-Anerkennung zu erwirken. Sollte die Bundesregierung bis zum 2. Oktober 2015 den Forderungen nach einer Anerkennung des Genozids an den Herero und Nama nicht Folge leisten, werde man »andere Maßnahmen ergreifen«, sagte der Herero-Delegierte Vekuli Rukoro der Berliner »tageszeitung« (Donnerstagsausgabe).

Dabei wolle man sich an erfolgreichen Klagen von Nachkommen britischer Kolonial-Opfer in Kenia orientieren. Entsprechende Klagen gegen Deutschland sollen vorbereitet werden. »Unser Volk hat 110 Jahre auf Gerechtigkeit gewartet. Wir sind nicht bereit, nochmal 100 Jahre zu warten«, sagte Rukoro der Zeitung weiter. Zugleich kritisierte der als Herero-Chief bezeichnete Volksgruppenführer, dass eine Gruppe von namibischen Vertretern am Montag weder von Bundespräsident Joachim Gauck noch von einem Vertreter der Bundesregierung empfangen worden sei. Die Namibier wollten ihre Forderungen nach einer Anerkennung offiziell an Deutschland übergeben.

Vor 100 Jahren, am 9. Juni 1915, endete die deutsche Kolonialherrschaft im heutigen Namibia. Seit Jahren fordern Opfer- und Migrantenvereine, dass sich die Bundesregierung zum Genozid an den Herero und Nama bekennt. Deutsche Kolonialtruppen hatten bei der blutigen Niederschlagung des Aufstands der Einheimischen zwischen 1904 und 1908 im damaligen Deutsch-Südwestafrika mindestens 65.000 Herero und 10.000 Nama ermordet. Den sogenannten Vernichtungsbefehl dafür hatte der deutsche General Lothar von Trotha am 2. Oktober 1904 gegeben.

Lammer bezeichnet Kolonialverbrechen in Namibia als Völkermord

Bislang lehnt die Bundesregierung eine Anerkennung des Massakers als Völkermord ab. Am Mittwoch hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) den Vernichtungskrieg deutscher Kolonialtruppen vor über hundert Jahren im heutigen Namibia allerdings als Völkermord bezeichnet. »An den heutigen Maßstäben des Völkerrechts gemessen war die Niederschlagung des Herero-Aufstandes ein Völkermord«, schreibt Lammert in einem Beitrag für die Wochenzeitung »Die Zeit«. Agenturen/nd

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