Verfassungswidriges Englisch
Fabian Lambeck über schwer verständliche EU-Dokumente
Bundestagsabgeordnete haben Anspruch darauf, alle relevanten Dokumente von EU-Institutionen in deutscher Sprache zu erhalten: Dieser Satz findet sich nicht in der Geschäftsordnung des Parlaments, sondern ist die Quintessenz eines aktuellen Gutachtens seines Wissenschaftlichen Dienstes. Denn, und das überrascht, nicht alle EU-Unterlagen, die den Abgeordneten zur Information zur Verfügung gestellt werden, liegen in deutscher Übersetzung vor. Zwar regeln die Paragrafen 93 a und b der Geschäftsordnung sehr ausführlich den Umgang mit Unionsdokumenten, jedoch findet sich dort kein Hinweis darauf, dass diese in die deutsche Sprache übertragen werden müssen.
Nun sind viele Abgeordnete zwar des Englischen mächtig, doch selbst Sprachgenies dürften nicht alle Fachtermini geläufig sein. Wenn nun aber Abgeordnete mit geringen Fremdsprachenkenntnisse nicht unabhängig von ihrer Fraktion prüfen können, was in den Dokumenten steht, dann dürfte das ein Verstoß gegen die Vorgaben aus Karlsruhe sein, wonach alle Parlamentarier dieselben Bedingungen bei der Ausübung ihres Mandats vorfinden sollen. Zumal das Grundgesetz verlangt, dass alle Angelegenheiten der EU durch deutschsprachige Dokumente zu erfolgen habe. Norbert Lammert sollte also schnellstens ein Lösung bzw. ein paar zusätzliche Dolmetscher finden.
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