Trennungskinder bekommen mehr Geld

Neue »Düsseldorfer Tabelle« ab 1. August 2015

  • Lesedauer: 3 Min.
Seit 2010 sind die Unterhaltssätze für Trennungskinder nicht gestiegen. Mit der neuen »Düsseldorfer Tabelle«, die ab 1. August 2015 in Kraft getreten ist, ändert sich das.

Für Familiengerichte und geschiedene oder getrennt lebende Eltern ist die sogenannte »Düsseldorfer Tabelle« die Richtschnur für den Unterhalt der Kinder. Jetzt gibt es eine neue Auflage der vom Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) veröffentlichten Übersicht. Die Kinder profitieren von einem höheren Steuerfreibetrag. Anfang 2016 soll er noch einmal steigen. Im Durchschnitt gibt es nach der aktualisierten Tabelle (siehe nebenstehende Grafik) etwa 3,3 Prozent mehr. So steigt beispielsweise der Mindestunterhalt eines Kindes bis zum Ende des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro im Monat.

Warum bekommen Trennungskinder mehr Geld?

Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde auf 4512 Euro pro Jahr angehoben. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestunterhalt von 376 Euro. Der Kinderfreibetrag muss für Unterhaltszahler, das sind meist die Väter, aber auch Mütter, steuerfrei bleiben. Daraus ergeben sich höhere Unterhaltssätze für die Kinder. Der erhöhte Freibetrag gilt seit Anfang 2015.

Das Gesetz hierzu wurde aber erst am 22. Juli verkündet. Deshalb konnte die »Düsseldorfer Tabelle« erst zum 1. August 2015 verändert werden. Sie gilt aber nicht rückwirkend. Zuletzt war in der Tabelle etwas für die Unterhaltszahler getan worden: Sie durften einen höheren Betrag für sich behalten. »Deshalb bin ich froh, dass jetzt die Kinder dran sind«, sagt der Düsseldorfer Familienrichter am OLG, Jürgen Soyka, der an der Tabelle mitarbeitete.

Auch das Kindergeld wurde zu Jahresbeginn angehoben - wie wirkt sich das aus?

Wer Unterhalt zahlt, kann das Kindergeld zur Hälfte verrechnen - normalerweise. Nur für dieses Jahr ist das per Gesetz anders geregelt: Für Zahler gilt noch das alte Kindergeld. Die Erhöhung verbleibt ausschließlich bei dem betreuenden Elternteil. »So etwas hatten wir noch nie«, sagt ein Richter zu dieser befristeten Ausnahme. Hintergrund ist wohl, dass die Kinder in dem Jahr zunächst weniger Unterhalt bekommen.

Schon Anfang 2015 gab es eine geänderte »Düsseldorfer Tabelle« - nun eine Neuauflage und Anfang 2016 wohl schon wieder. Warum?

Anfang dieses Jahres wurde unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern mehr Geld für das eigene Existenzminimum zugestanden. Nun wirkt sich der höhere Kinderfreibetrag aus: Zwei Tabellen in einem Jahr sind ungewöhnlich, aber die Richter reagieren damit auf aktuelle gesetzliche Regelungen. 2016 wird voraussichtlich der steuerliche Kinderfreibetrag - das Existenzminimum eines Kindes - um 96 Euro auf dann 4608 Euro erhöht.

Was steht in der »Düsseldorfer Tabelle«?

Die Tabelle ist nach Alter des Kindes und Nettoeinkommen gegliedert: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr für den Nachwuchs, und Jüngere bekommen nicht so viel wie Ältere. Der niedrigste Betrag für das geringste Einkommen ist 328 Euro für ein Kind bis zum sechsten Lebensjahr. Falls der Zahler mehr als 4701 Euro netto pro Monat verdient, werden für junge Leute über 18 in der Regel 807 Euro pro Monat gezahlt. Aber die Tabelle ist eine Richtlinie, kein Gesetz.

Wie entsteht die Kinderunterhaltstabelle?

Fachleute aller 24 Oberlandesgerichte in Deutschland sind daran beteiligt. Auch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages ist einbezogen. Vor über 50 Jahren wurde die Tabelle, zunächst nur für den internen Gebrauch, von Richtern des Landgerichts in Düsseldorf entwickelt und später von der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht (OLG), weiterentwickelt. dpa/nd

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