Verfassungsbeschwerde gegen kirchliches Arbeitsrecht erfolglos
Karlsruhe. Die Gewerkschaft ver.di ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das kirchliche Arbeitsrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012 zum kirchlichen Arbeitsrecht, den sogenannten Dritten Weg, als unzulässig. Evangelische Kirche und Diakonie begrüßten die Karlsruher Entscheidung. Die Kirche lud ver.di ein, ihre Angebote zur Sozialpartnerschaft anzunehmen. Die Gewerkschaft hingegen bedauerte die Abweisung der Beschwerde. Hintergrund des Rechtsstreits waren die Klagen von zwei evangelischen Landeskirchen und sieben diakonische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Diese wollten ver.di untersagen lassen, in ihren Einrichtungen zu streiken. Dabei beriefen sich die Kirchen auf ihr Arbeitsrecht, nach dem Streiks und Aussperrung ausgeschlossen sind. epd/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.