Rote Karte, Schwarzer Donnerstag

Die brutale Polizeiaktion gegen Stuttgart-21-Gegner im September 2010 war unrechtmäßig

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 3 Min.
Noch immer beschäftigt die Räumung des besetzten Stuttgarter Schlossgartens am 30. September 2010 Gerichte und Politik im Südwesten. Die Opfer der Aktion dürfen nun auf Schadenersatz hoffen.

Im Sommer 2010 stritt nicht nur Baden-Württemberg über einen Bahnhofsneubau in Stuttgart. Die leidenschaftliche Auseinandersetzung hatte nicht nur mit Sachbedenken und Wut über absehbar explodierende Kosten zu tun, sondern auch mit der Gutsherrenmentalität der Jahr und Tag herrschenden CDU. Heute regiert Grün-Rot im Land, der neue Tiefbahnhof »Stuttgart 21« wird nach einer Volksabstimmung trotzdem gebaut. Doch sind die damaligen Auseinandersetzungen noch immer präsent und spielen auch hinsichtlich der Landtagswahl im März 2016 eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Besonders die Vorkommnisse am 30. September 2010 - dem vor Ort sogenannten Schwarzen Donnerstag - sind unvergessen. Damals war die Polizei mit großer Härte und unter Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray gegen eine Menge vorgegangen, die im Schlossgarten gegen Baumrodungen im Zusammenhang mit den Bauarbeiten protestiert hatte. Bei dem Polizeieinsatz hatte es rund 100 erheblich Verletzte gegeben. Die Bilder des Demonstranten Dietrich Wagner, der aufgrund von Wasserwerfer-Druckstößen ins Gesicht nahezu erblindet ist, gingen durch die halbe Welt. Auf den Einsatz folgten Hunderte Strafanzeigen - gegen Protestierende, aber auch Polizisten.

Nun hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht dem Schwarzen Donnerstag grundsätzlich die Rote Karte gezeigt. Er sei widerrechtlich gewesen, da die Protestierenden hätten eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes dargestellt. Die Polizei hätte zwar aus dieser Menge heraus begangene Straftaten verfolgen, aber nicht gegen die Versammlung als solche vorgehen dürfen.

Geklagt hatten sechs Männer und eine Frau, die damals verletzt worden waren. Sie können nun auf Entschädigungen hoffen. Der Anwalt Frank-Ulrich Mann, der Dietrich Wagner und andere Opfer des Polizeieinsatzes vertritt, hofft nun auf außergerichtliche Einigungen. Man warte auf Signale vom Land, ansonsten werde weiter prozessiert. Für Wagner wolle er 100 000 Euro erstreiten, sagte er der dpa. Der heutige Innenminister Reinhold Gall (SPD) äußerte gegenüber derselben Presseagentur sein Bedauern darüber, »dass durch unverhältnismäßiges Einschreiten der Polizei Menschen zu Schaden gekommen sind«.

Das nun beendete Verfahren ist also vielleicht nicht das letzte, das sich mit den Vorkommnissen befasst - und war auch nicht das erste. Vor Jahresfrist hatte der Prozess gegen die beiden Beamten, die den fraglichen Wasserwerfer bedient hatten, mit einer Einstellung bei einer Zahlung von jeweils 3000 Euro. Von einer strafrechtlichen Würdigung des übergriffigen Polizeieinsatzes kann also nur bedingt die Rede sein.

Nicht abgeschlossen ist allerdings auch die politische Aufarbeitung der Vorfälle. Im Landtag von Baden-Württemberg befasst sich derzeit bereits der zweite Untersuchungsausschuss mit den Hintergründen - im Raum steht dabei der Verdacht, die damalige schwarzgelbe Landesregierung unter Stefan Mappus habe den überzogenen Polizeieinsatz angeordnet, um entsprechende Reaktionen zu provozieren und die Bewegung gegen das Bauprojekt kriminalisieren zu können. Die Beteiligten weisen das zurück.

Dazu sollen aktuell nun dienstliche E-Mails der damaligen Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) ausgewertet werden, die als Vertraute von Mappus gilt. Ende Oktober erst stellte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs klar, dass diese E-Mails vom Untersuchungsausschuss eingesehen werden dürfen, indem er eine Berufungsklage der Ex-Politikerin gegen die Übergabe der Korrespondenz abwies.

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