Bundestag muss Auskunft über Lobbyisten geben

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Der Bundestag muss Journalisten mitteilen, welche Lobbyisten sich mit Hausausweis im Parlament bewegen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Berlin am Freitag entschieden. Es bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, gegen den der Bundestag Beschwerde eingelegt hatte. Der »Tagesspiegel« hatte eine Eilklage eingereicht. Der Auskunftsanspruch stehe den Interessen des Bundestagsmandates nicht entgegen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -