Bundestag muss Auskunft über Lobbyisten geben
Berlin. Der Bundestag muss Journalisten mitteilen, welche Lobbyisten sich mit Hausausweis im Parlament bewegen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Berlin am Freitag entschieden. Es bestätigte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, gegen den der Bundestag Beschwerde eingelegt hatte. Der »Tagesspiegel« hatte eine Eilklage eingereicht. Der Auskunftsanspruch stehe den Interessen des Bundestagsmandates nicht entgegen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. dpa/nd
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