Hartz IV: Strengere Strafen für unter 25-Jährige bleiben
Das entsprechende Gesetz des Bundesarbeitsministeriums befindet sich nach Angaben von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) allerdings noch in der Ressortabstimmung.
Nach übereinstimmenden Medienberichten seien die Pläne des Bundesarbeitsministeriums, die Sanktionsregeln vom Lebensalter unabhängig zu machen, vom Tisch. Das ergebe sich aus dem vorliegenden Referentenentwurf zur Vereinfachung von Vorschriften im Hartz-IV-System.
Daraus folgt, dass es auch künftig bei verschärften Sanktionen gegen junge Hartz-IV-Empfänger bleibt. Sie sehen vor, dass bei Personen unter 25 Jahren die Vermittler in den Jobcentern schon nach dem ersten gravierenden Verstoß gegen die Auflagen des Jobcenters die staatliche Hilfe für drei Monate komplett kappen dürfen. Nach der zweiten Pflichtverletzung kann auch das Geld für Heizung und Miete gestrichen werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte dafür plädiert, die verschärften Ausnahmeregeln für unter 25-Jährige aufzuheben. Bei älteren Hartz-IV-Beziehern erfolgen die Sanktionen in mehreren Stufen. epd/nd
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