Befangene Parlamentarier

Aert van Riel über Interessenkonflikte von Bundestagsabgeordneten

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 1 Min.

Nach dem Grundgesetz sind Bundestagsabgeordnete Vertreter des gesamten Volks und nur ihrem Gewissen unterworfen. Doch weil einige Parlamentarier parallel zu ihrem Mandat Einkünfte aus anderen Tätigkeiten erhalten, liegt der Verdacht nahe, dass sie sich anderen Interessen verpflichtet fühlen. Ein Fall betraf den Rechtsausschuss, in dem der CDU-Politiker Stephan Harbarth mit der Großen Koalition gegen eine Diskussion über den VW-Abgasskandal gestimmt hatte. Harbarth ist auch Vorstandsmitglied einer Kanzlei, die dem Konzern bei der Affäre helfen soll.

Konsequenzen lehnte Parlamentspräsident Norbert Lammert nun ab. Dabei wären diese notwendig. Denn die Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft tragen dazu bei, dass die Demokratie ausgehöhlt wird. Mehr Transparenz reicht allein nicht aus. Nachdem Abgeordnete Angaben zu ihren Nebenjobs gemacht hatten, mussten sie sich zuweilen in der Öffentlichkeit rechtfertigen. Doch zu einem allgemeinen Umdenken hat dies nicht geführt. Der Ausschluss von Politikern von einer Abstimmung aufgrund eines Interessenkonflikts ist zwar eine gute Idee, kann aber auch nur teilweise helfen, das Problem zu lösen. Es gibt nämlich eine gesetzliche Grauzone, in der sich Politiker unterschiedlich verhalten können: entweder verantwortungsbewusst oder gewissenlos.

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