Kündigungsschutz per Kooperation

Breites Beratungsangebot in Pankow soll Zwangskündigungen vorbeugen

  • Bernd Kammer
  • Lesedauer: 3 Min.
Bezirksamt, Wohnungsbaugesellschaft und Sozialdienstleister kooperieren, um Wohnungskündigungen zu vermeiden. Das klappt nicht immer.

»Wenn Menschen ihre Wohnung verlieren, ist oft alles verloren«. Robert Veltmann weiß, wovon er spricht. Er ist Chef der Sozialdienstleistungs-Gesellschaft Gebewo, die u.a Heime für Wohnungslose betreibt. Bei ihm landen also die Menschen, die meist nicht nur ihr Zuhause verloren haben. Bei der derzeitigen Lage sei es fast aussichtslos, ihnen wieder eine Wohnung zu verschaffen, so Veltmann. Er schätzt, das in Berlin etwa 15 000 Menschen wohnungslos sind und 3000 auf der Straße leben. Deshalb sei Prävention so wichtig.

Prävention war das Stichwort, als am Donnerstag das Bezirksamt Pankow, die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau und die Gebewo ihre Kooperation zur Verhinderung von Wohnungsverlust erneuerten. In Berlin eine bisher einmalige Angelegenheit, die bereits seit 1999 existiert, wie Pankows Sozialstadträtin Lioba Zürn-Kasztantowicz (SPD) betonte. Droht eine Kündigung, wofür meist Mietschulden die Ursache sind, bietet die Gebewo den Mietern Beratung an. In den vergangenen 16 Jahren geschah das in über 1000 Fällen, in mehr als der Hälfte konnten Gesobau-Mieter vor dem Wohnungsverlust bewahrt werden.

Eine Statistik über Zwangsräumungen gibt es nicht in Berlin. Eine Untersuchung der TU geht von etwa 10 000 jährlich aus, womit Berlin bundesweit einen traurigen Spitzenplatz einnimmt. Auch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verhalten sich nicht immer mieterfreundlich. Im vergangenen Jahr ließen sie 712 Wohnungen räumen. Die Gesobau führte dieses Ranking mit 183 Räumungen sogar an, trotz des Kooperationsvertrages.

Warum das so ist, kann auch Gesobau-Prokorist Lars Holborn nicht erklären. »Wir versuchen immer, die Gründe, die zu einer Kündigung führen könnten, auszuräumen. Es gibt aber auch verhaltensbedingte Gründe, woran das manchmal scheitert, etwa Konflikte mit anderen Mietern. Fehlverhalten muss auch sanktioniert werden«, findet Holborn.

Es gebe auf beiden Seiten keine »Bösen«, sagt Veltmann. Aber manche Mieter würden die Beratungsangebote ignorieren. Die Chance, den Wohnungsverlust zu vermeiden, bestehe jedoch fast immer. Bei einem finanziellen Engpass könnten Ratenzahlungen vereinbart, das Jobcenter oder Sozialamt eingeschaltet werden. »Aber der Mieter muss reagieren«, so Veltmann. Und auch wenn das akute finanzielle Problem gelöst sei, sei oft noch eine sozialpädagogische Betreuung nötig, damit die Mieter ihre Alltagsprobleme in den Griff bekämen.

Der Gebewo-Chef hofft, dass die Pankower Kooperation zur Vermeidung von Wohnungsverlust auch in anderen Bezirken Schule macht. Nach dem neuen Wohnraumversorgungsgesetzt sollen die landeseigenen Wohnungsunternehmen durch Beratungsverfahren darauf hinwirken, »dass außerordentliche Kündigungen aufgrund von Mietrückständen so weit wie möglich vermieden werden«. Falls das nicht klappt, soll »zumutbarer Ersatzwohnraum« angeboten werden. Der aber ist knapp.

Um die Situation etwas zu entspannen, hat der Senat jetzt beschlossen, die Mietobergrenzen für Wohnungen, in die Menschen aus Obdachlosenheimen und anderen Gemeinschaftsgrenzen ziehen, um 20 Prozent anzuheben. Für eine vierköpfige Familie, die Arbeitslosengeld II bezieht, übernimmt das Jobcenter künftig 763 Euro Miete statt bisher nur 587. Ein überfälliger Schritt, so die Sozialexpertin der Linksfraktion, Elke Breitenbach. Sie fordert allerdings die Anhebung der Mietobergrenzen für alle Hartz-IV-Empfänger.

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