Großzügig bis zur Einkommensgrenze

Bausparen (Teil 2)

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 3 Min.
Angesichts der allgemeinen Niedrigzinsen können Sparer heute nicht viel falsch machen. Wer kein Risiko eingehen will, sollte daher auch einmal über das Bausparen nachdenken. Selbst ohne ernste Bauabsicht.

Keine Lust auf ein Eigenheim? Sie können dennoch mit ruhigem Gewissen bausparen. Und dabei auf eine hohe Verzinsung »bauen«: In der Hochzinsphase bis zum Ausbruch der Finanzkrise 2007/2008 suchen Bausparkassen geradezu händeringend Anleger, um mit dem frischen Geld ihre Kredite zu finanzieren. Vier oder fünf Prozent Zinsen sind beim »Renditesparen« locker drin. Ohne Förderung. Doch solch goldene Zeiten sind vorbei.

Minimale Sparzinsen

Heute sind die Sparzinsen minimal und Bausparen zahlt sich nur aus, wenn man später einen (günstigen) Kredit aufnimmt. Eigentlich. Denn auch als reiner Sparvertrag kann sich Bausparen noch lohnen. Etwa, wenn Sie Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage haben. Oder auf eine Wohnungsbauprämie. Unter Umständen sponsert der Staat dann Ihr Sparguthaben sogar doppelt.

Wohnungsbauprämie

Bausparen ist die einzige risikolose Sparform, die öffentlich gefördert wird. »Der Staat unterstützt diejenigen, die mit eigenen vier Wänden privat für das Alter vorsorgen oder als Arbeitnehmer Vermögen bilden wollen, auf unterschiedlichen Wegen«, erklärt ein Sprecher des privaten Bausparkassenverbandes (VDPB).

Ein Beispiel ist die Wohnungsbauprämie. Sie steht auch 2016 allen Bausparern zu, die im Laufe des Sparjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben. Um eine Wohnungsbauprämie vom Staat zu erhalten, müssen Sie noch zwei weitere Bedingungen erfüllen. Zum einen ist seit einigen Jahren die Förderung an »wohnwirtschaftliche Zwecke« gebunden. Bausparer müssen mit ihrem Ersparten also später bauen, ein Haus kaufen oder beispielsweise eine Eigentumswohnung modernisieren.

Doch der Gesetzgeber hat eine Lücke gelassen, für die U 25. Also für Menschen, die jünger als 25 Jahre sind: Sie können weiterhin ohne Zweckbindung sparen und Prämien kassieren. Vom Staat erhalten sie auf ihr Erspartes eine Förderprämie von bis zu 8,8 Prozent. Sie wird gezahlt auf eine jährliche Sparleistung bis 512 Euro bei Ledigen und 1024 Euro bei Verheirateten. So ist Bausparen als Geldanlage kaum zu schlagen.

Allerdings gibt es die lukrativen Wohnungsbauprämien nur, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 25 600 Euro (bei Verheirateten 51 200 Euro) nicht übersteigt. Dabei sollten Sie allerdings das »zu versteuernde Einkommen« nicht mit dem Bruttojahresarbeitslohn verwechseln. Vom Bruttolohn können nämlich Sonderausgaben und Kinderfreibeträge abgezogen werden. Daraus ergibt sich dann das niedrigere »zu versteuernde Einkommen«.

Übrigens blieben die Grenzwerte zum Ärgernis der Finanzbranche und der Sparer seit 1996 gleich. Passte man man die Einkommensgrenze an die Verbraucherpreisentwicklung an, müsste die Schwelle heute bei über 33 000 Euro liegen.

Arbeitnehmersparzulage

Tiefer liegen die Schwellenwerte bei der Arbeitnehmersparzulage. Das »zu versteuernde Einkommen« bei Alleinstehenden darf höchstens 17 900 Euro betragen (35 800 Euro bei Verheirateten). Bis zur Finanzkrise hatte es noch Pläne der Bundesregierung gegeben, diese Einkommensgrenze anzuheben.

Nach dem Vermögensbildungsgesetz können jährlich bis zu 470 Euro je Arbeitnehmer als vermögenswirksame Leistung auf einen Bausparvertrag angelegt werden. Die Bindungsfrist beträgt sieben Jahre. Die Arbeitnehmersparzulage, die auf das Ersparte vom Bund gewährt wird, beträgt 9 Prozent. Ein Ehepaar, bei dem beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, kann danach also jährlich 940 Euro auf seinen vermögenswirksamen Bausparvertrag einzahlen - und erhält vom Fiskus 86 Euro Förderung oben drauf. Wer über die vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro hinaus Bausparbeiträge leistet, kann für diese obendrein Wohnungsbauprämie erhalten.

Einlagen und Zinsen von Bausparverträgen sind bei allen deutschen Bausparkassen in unbegrenzter Höhe abgesichert. Infos zur freiwilligen Einlagensicherung der privaten Bausparkassen gibt der Verband der Privaten Bausparkassen (www.bausparkassen.de). Die Landesbausparkassen (Infos zur Einlagensicherung www.dsgv.de) und die genossenschaftliche Bausparkasse Schwäbisch Hall (www. bvr.de) sind Mitglieder institutssichernder Einrichtungen.

In der privaten Altersvorsorge gilt dies ebenfalls für den »Wohnriester«. Dazu mehr im 3. Teil unserer Serie Bausparen nächste Woche.

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