Richtigstellung
Im nd-ratgeber vom 20. und 27. Januar 2016 wurde an dieser Stelle über die Änderungen im Zusammenhang mit dem Hartz-IV-Änderungsgesetz informiert und dabei darauf verwiesen, dass diese Änderungen am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Dazu stellt die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Berlin klar: Das Gesetzgebungsverfahren hat noch nicht begonnen. Das Bundeskabinett soll nach unserer Information am 3. Februar 2016 über den Gesetzentwurf beschließen.
Die nd-ratgeberredaktion bedauert diesen Fehler und wird zu gegebener Zeit über die endgültige Beschlußfassung des Hartz-IV-Änderungsgesetzes informieren.
nd-ratgeberredaktion
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.