Erstmals Anklage wegen Tötung von Eintagsküken

Brüterei im münsterländischen Senden im Visier / Tierschutzgruppe Peta: Ein Erfolg unserer Proteste und »historischer Durchbruch« für Kritiker

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Berlin. Wegen des Tötens männlicher Eintagsküken ist erstmals Anklage erhoben worden. Wie »Der Spiegel« berichtet, will die Staatsanwaltschaft Münster eine Brüterei im münsterländischen Senden zur Verantwortung ziehen. Die Klage vor dem Landgericht Münster solle wegen der grundsätzlichen Bedeutung im Zweifel »bis zum Bundesgerichtshof« durchgefochten werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem »Spiegel«. (AZ: 540 Js 290/15)

Die Tierschutzorganisation Peta wertete die Anklageerhebung als großen Erfolg ihrer Proteste. Peta-Experte Edmund Haferbeck sprach am Samstag von einem »historischen Durchbruch in der tierschutzrechtlichen Debatte über die industrielle Tierproduktion«.

In Deutschland werden jedes Jahr 50 Millionen männliche Eintagsküken direkt nach dem Schlüpfen vergast und geschreddert. Der Grund dafür ist, dass sie keine Eier legen können, aber auch nicht als Masthähnchen zu gebrauchen sind.

Nordrhein-Westfalen setzt sich bereits länger für ein Tötungsverbot ein. Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) hatte bereits im September 2013 per Erlass die Ordnungsbehörden aufgefordert, die Tötung der sogenannten Eintagsküken zu untersagen. Das Verwaltungsgericht Minden hob den Erlass im Januar 2015 nach einer Klage von elf Brütereien aber wieder auf (AZ: 2K80/14 und 2K83/14). Nach Ansicht der Richter fehlte die Rechtsgrundlage im Bundestierschutzgesetz. Einer Gesetzesinitiative Nordrhein-Westfalens für eine entsprechende Änderung im Bundestierschutzgesetz stimmte im September auch der Bundesrat zu. epd/nd

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