Erstmals Anklage wegen Kükentötung

Landwirtschaftsminister will Praxis bis 2017 stoppen

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Münster. Wegen des Tötens männlicher Eintagsküken hat erstmals eine Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die Klage vor dem Landgericht Münster gegen eine eine Brüterei im münsterländischen Senden soll wegen der grundsätzlichen Bedeutung im Zweifel »bis zum Bundesgerichtshof« durchgefochten werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster. Die Tierschutzorganisation Peta wertete die Anklageerhebung als »historischen Durchbruch in der tierschutzrechtlichen Debatte über die industrielle Tierproduktion«.

In Deutschland werden jedes Jahr 50 Millionen männliche Eintagsküken direkt nach dem Schlüpfen vergast und geschreddert. Der Grund dafür ist, dass sie keine Eier legen können, aber auch nicht als Masthähnchen zu gebrauchen sind.

Nordrhein-Westfalen setzt sich bereits länger für ein Tötungsverbot ein, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Minden mit einem entsprechenden Erlass. Nach Ansicht der Richter fehlte die Rechtsgrundlage. Einer Gesetzesinitiative des Landes für eine Änderung im Bundestierschutzgesetz stimmte im September auch der Bundesrat zu. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kündigte an, das Töten männlicher Eintagsküken bis 2017 zu beenden. Daran arbeite sein Ministerium »bereits intensiv«. Agenturen/nd Kommentar Seite 4

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