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Schreddern verbieten!

Robert D. Meyer zu den überfälligen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster gegen das Töten sogenannter Eintagsküken

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Wer jenseits der Heileweltillusionen von Demeterhöfen und anderen Biobetrieben wissen will, wie es um den allgemein üblichen Umgang mit sogenannten »Nutztieren« gestellt ist, sollte sich exemplarisch in der Hühnerzucht umsehen: In wohl kaum einem anderen Sektor der Landwirtschaft wird der Warencharakter von fühlenden nichtmenschlichen Lebewesen derartig ersichtlich wie hier. Weil die jährlich etwa 50 Millionen männlichen Nachkommen in der deutschen Legehennenproduktion weder Eier liefern noch als Masthähne »wirtschaftlich« sind, werden sie allein aus Kostengründen wenige Stunden nach der Geburt geschreddert.

Man muss nicht einmal Veganer sein, um hier einen Widerspruch zum ansonsten unzureichenden Tierschutzgesetz festzustellen. Darin heißt es, dass die Tötung von Wirbeltieren ohne »vernünftigen Grund« strafbar ist. Die Staatsanwaltschaft Münster hat mit ihrer Klage gegen eine Brüterei klargemacht: Wirtschaftlichkeit - ergo die billigste Produktion von Eiern und Hühnerfleisch - kann aus ihrer Sicht kein Argument der Vernunft sein. Wer das Gegenteil behauptet, stellt im Zweifel ökonomische Interessen über den Wert des Lebens. Im Umgang mit Tieren ist dies bisher die (un)menschlich gelebte Praxis.

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