BGH kippt Sparkassenklausel

Vorfälligkeitsentschädigung

  • Lesedauer: 1 Min.
Banken dürfen nicht übermäßig hohe Entschädigungen verlangen, wenn Kunden ein Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen.

Bei der Berechnung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung müssen Banken Sondertilgungen zu Gunsten der Verbraucher kostenmindernd berücksichtigen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil vom 19. Januar 2016 (Az. XI ZR 388/14 . Damit siegte die Verbraucherzentrale Hamburg in letzter Instanz.

Das Gericht kippte mit dem Urteil auf die Klage der Verbraucherzentrale hin eine Klausel der Sparkasse Aurich-Norden. Sie hatte in Darlehensverträgen ihren Kunden zwar Sondertilgungsrechte bei Darlehen eingeräumt. Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, dem Schadenersatz für eine vorzeitige Vertragskündigung, sollten die zinsmindernden Sondertilgungen der Kunden aber unberücksichtigt bleiben.

Bereits die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Oldenburg, wertete dies als unzulässige Bereicherung der Sparkasse: Durch die Klausel habe sie eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung ein- genommen, als ihr vertraglich zustehe.

Das sah nun der BGH auch so. Die Bank räume Kunden Sondertilgungsrechte ein und gebe damit Zinserwartungen auf. Eine Nichtberücksichtigung der Sondertilgungsrechte bei Vorfälligkeitsentschädigung führe zu einer Überkompensation für die Bank.

Der BGH erklärte die Klausel deshalb für unwirksam. Diese wird nach Angaben des Rechtsvertreters der Verbraucherzentrale auch von einigen anderen Geldhäusern benutzt. AFP/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.