Asylentscheide im Akkord
BAMF soll Anträge von Menschen aus nordafrikanischen Staaten bis Mitte März komplett abarbeiten / 20 Anhörungen soll ein Asylentscheider durchschnittlich pro Woche schaffen
Nürnberg. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) will alle Asylverfahren von Menschen aus nordafrikanischen Staaten bis Mitte März abgearbeitet haben. Das geht aus einem internen Papier der Behörde hervor, das der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag. Ziel ist demnach, dass bis zum 10. März alle anhängigen Verfahren von Asylbewerbern aus Tunesien, Marokko und Algerien entschieden sind - laut einem Behördensprecher waren das Ende Januar 6880.
Soweit möglich sollen bis dahin auch die Verfahren von Nordafrikanern abgeschlossen sein, die bereits in Deutschland sind, bisher aber noch keinen Asylantrag gestellt haben. Erreicht werden soll dies durch »Mehrarbeit, auch an Samstagen« sowie durch zeitliche Vorgaben bei den Anhörungen, in denen die Menschen ihre Fluchtgründe erläutern.
Seit Anfang Februar bearbeitet das BAMF Asylanträge aus dem Maghreb mit Vorrang. Auslöser dafür waren unter anderem die Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln. Viele der Tatverdächtigen sind Migranten aus Nordafrika. Zu den intern vereinbarten Bearbeitungsfristen wollte sich der BAMF-Sprecher nicht äußern.
Die Asyl-Entscheider sollen laut dem Papier pro Woche durchschnittlich 20 Anhörungen von Geflüchteten aus dem Maghreb schaffen. Mit einem wöchentlichen Monitoring an die Vorgesetzten soll das Verfahren kontrolliert werden. Gegen die interne Anweisung regt sich innerhalb der Behörde Kritik. Entscheider bemängeln unter anderem, dass sich Anhörungen zeitlich nicht strikt begrenzen lassen.
Bisher dauerten die Asylverfahren von Marokkanern und Tunesiern im Schnitt mehr als zehn Monate, bei algerischen Asylsuchenden knapp acht. Die Anerkennungsquote bei den Maghreb-Staaten liegt zwischen 0,2 Prozent (Tunesien) und 3,7 Prozent (Marokko). Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich daher dafür ausgesprochen, die Länder zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Damit hätten Asylbewerber von dort kein Recht auf Asyl in Deutschland.dpa/nd
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