LINKE klagt wegen Cross-Boarder-Leasing-Geschäft der BVG

Klaus Lederer will Akten zum Vergleich zwischen der BVG und JPMorgan einsehen / Finanzsenat: Akten sind Privatunterlagen des früheren Senators Nußbaum

  • Lesedauer: 1 Min.
Im März 2014 kam es zum außergerichtlichen Vergleich zwischen der BVG und der Bank JPMorgan im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Zurück-Leasen von U- und Straßenbahnwagen. Der Finanzsenat will Akten dazu nicht einsehen lassen.

Der Berliner Abgeordnete Klaus Lederer (LINKE) hat eine Klage gegen die Senatsverwaltung für Finanzen eingereicht. Die verweigert ihm Einsicht in Unterlagen zum außergerichtlichen Vergleich, den die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit der Bank JPMorgan im Zusammenhang mit dem Verkauf und dem Zurück-Leasen von U- und Straßenbahnwagen im März 2014 getroffen hatten. Der Senat für Finanzen argumentiert damit, es handele sich um private Unterlagen des ehemaligen Finanzsenators Ulrich Nußbaum, der allein »verfügungsbefugt« sei. »Das sind keine Privatunterlagen«, sagte Lederer gegenüber »neues deutschland«.

Die Verwaltung erklärt, Nußbaum habe sie in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der BVG erhalten. Diese Funktion hatte er allerdings nur inne, weil er Finanzsenator war. Die Unterlagen, so Lederer, seien also an das Amt gebunden, nicht an die Person. »Ich gehe fest davon aus, dass ich Recht erhalte«, sagte Lederer. Bei einem ähnlichen Streit um die Wasserverträge des Landes hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass der Senat den Abgeordneten Einsicht gewähren müsse.

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