Keine Kündigung wegen Streits mit Ehepartner

Urteil des Arbeitsgerichts

  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Streit mit dem Ehepartner des Arbeitnehmers rechtfertigt nicht die Kündigung des Beschäftigten.

Das geht aus einem am 25. November 2015 veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Aachen (Az. 2 Ca 1170/15) im Fall einer Arzthelferin hervor, die gegen ihre Kündigung klagte.

Der Fall: Die Frau war bei einem Orthopäden beschäftigt. Als ihr Ehemann die Praxis und die Privatwohnung des Arztes umbauen sollte, kam es zu einem heftigen Streit zwischen dem Arzt und dem Ehemann der Arzthelferin.

Daraufhin kündigte der Orthopäde der Arzthelferin. Nach den Vorfällen sei die Zusammenarbeit mit ihr nicht mehr zumutbar, begründete er die Kündigung. Dagegen wehrte sich die Arzthelferin.

Das Urteil: Das Arbeitsgericht Aachen erklärte die Kündigung für unwirksam. Der Arbeitgeber müsse »die Rechtssphären der Eheleute« voneinander trennen, hieß es in der Urteilsbegründung. epd/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.