Frist für Nachzahlung freiwilliger Beiträge läuft am 31. März ab

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg weist darauf hin, dass die Frist zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge für das Jahr 2015 am 31.März 2016 abläuft. Jeder, der noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2015 entrichten will, muss das bis dahin erledigt haben.

Von dieser Tatsache sind insbesondere Versicherte betroffen, die durch die Einzahlung freiwilliger Beiträge ihren Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten wollen. Schon die Beitragslücke von nur einem Monat reicht aus, um diesen Anspruch zu verlieren.

Auch Versicherte, die an einem Anspruch auf eine Rente für langjährig Versicherte arbeiten, sollten die Frist beachten, denn freiwillige Beiträge werden zur Ermittlung der Versicherungszeit von 35 Jahren mitgezählt.

Wie hoch sind die Beiträge? Bei der Nachzahlung freiwilliger Beiträge für 2015 können Beiträge in Höhe von monatlich mindestens 84,15 bis zu 1159,40 Euro (alte Bundesländer) bzw. 1009,80 Euro (neue Bundesländer) gezahlt werden.

Versicherte sollten nicht vergessen, auf dem Überweisungsauftrag neben ihrem Vor- und Nachnahmen auch die Versicherungsnummer und den Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gezahlt werden.

Weitere Informationen können der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung »Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile« entnommen werden. Sie kann telefonisch unter (030) 300 21 041 oder per E-Mail angefordert werden. Sie können sich auch direkt an die Auskunfts- und Beratungsstellen wenden. Die Adressen finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de. DRV/nd

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